Klin Monbl Augenheilkd 2014; 231(09): 861
DOI: 10.1055/s-0034-1389586
Editorial
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Pauschalen in der Medizin – Werden sie dem Einzelfall gerecht?

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Publication Date:
02 September 2014 (online)

Pauschalierung ist in der Medizin gängige Praxis: diese beginnt in der Kassenpraxis mit der „Quartalsflatrate“ – ob ein Patient einmal im Quartal kommt oder 10-mal, das Honorar ist das gleiche. Wobei man in einer solchen Situation nicht von Honorar sprechen sollte, denn darin steckt ja etwas vom Begriff der Ehre, sondern allenfalls von einem Unkostenbeitrag. Dieser ist im Falle einer mehrmaligen Inanspruchnahme bei Weitem nicht kostendeckend. Die Einnahmen seitens der gesetzlichen Krankenkassen pro Patient und Quartal liegen im Falle eines rein konservativ tätigen Augenarztes je nach Bundesland etwa zwischen 20 und 25 Euro und decken allenfalls die Kosten. Vor einigen Jahrzehnten gab es bei den Ärzten ganz überwiegend die Abrechnung von Einzelpositionen, die durchgeführte Leistungen abbildeten, aber aufwendiger in der Abrechnung waren.