Diabetes aktuell 2014; 12(05): 210
DOI: 10.1055/s-0034-1389598
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Screening von Schwangerschaftsdiabetes – Deutsche Diabetes Gesellschaft fordert Verbot ungeeigneter Blutentnahmesysteme

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Publication Date:
12 September 2014 (online)

 

    Seit 2012 schreibt die Mutterschaftsrichtlinie für werdende Mütter zwischen 24 und 28 Schwangerschaftswochen eine blutzuckergestützte Untersuchung auf Gestationsdiabetes vor. Bei diesem Screening trinkt die Schwangere zunächst im nicht-nüchternen Zustand 200 Milliliter Wasser mit 50 Gramm Traubenzucker, bevor 1 Stunde später der Blutzucker im Venenblut bestimmt wird. Werden die Blutproben zur Blutzuckerbestimmung an ein Labor geschickt, muss der Abbauprozess der Glukose – die Glykolyse – im Blutentnahmeröhrchen gestoppt werden, da sonst die Referenzwerte ihre Gültigkeit verlieren.

    Nur Kombination von Natrium-Fluorid und Citrat stoppt Glykolyse

    „Dafür reicht aber der Glykolyse-Hemmer Natrium-Fluorid allein nicht aus, er stoppt den Abbau erst nach 4 Stunden“, erklärt Prof. Dr. Lutz Heinemann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Diabetes und Technologie der DDG. „Das kann die Ergebnisse verfälschen und birgt damit die Gefahr eines falsch-negativen Befundes – also das Risiko, einen Gestationsdiabetes zu übersehen.“ Eine zuverlässige Auskunft geben derzeit nur Blutentnahmeröhrchen, die neben Natrium-Fluorid auch Citrat enthalten. „Diese Kombination bewirkt eine nahezu vollständige Glykolyse-Hemmung“, so Heinemann.

    Da ein hoher Blutzucker in der Schwangerschaft Mutter und Kind schadet, warnt die DDG vor der Verwendung von Blutentnahmeröhrchen, die allein Natrium-Fluorid enthalten. „Nach unserer Auffassung ist dies grob fahrlässig“, erklärt Dr. med. Helmut Kleinwechter, Autor der Leitlinie Gestationsdiabetes. Zwar liegen keine offiziellen Zahlen vor, wie häufig ungeeignete Systeme zum Einsatz kommen. „Es gibt aber Hinweise, wonach diese Systeme seit Einführung des Screenings weiterhin nahezu unverändert genutzt werden.“

    Damit Schwangere sich keinen unnötigen Risiken aussetzen, fordert die DDG, sofort zu handeln. „Ärzte und Labormediziner, die an der Behandlung von Schwangeren beteiligt sind, sollten erneut über das korrekte Vorgehen informiert werden“, erklärt DDG-Präsident Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel. Die Fachgesellschaft empfiehlt Krankenkassen zudem eine Kostenstornierung in Fällen, in denen Systeme verwendet werden, die allein Natrium-Fluorid enthalten. „Und schließlich plädieren wir für ein Produktions-, Zulassungs- und Vertriebsverbot von unzuverlässigen Entnahme-Röhrchen“, ergänzt Heinemann.

    Deutsche Diabetes Gesellschaft, Pressemitteilung 13.8.2014


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