retten! 2014; 3(4): 240-243
DOI: 10.1055/s-0034-1393842
Recht & Berufspolitik
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Plötzlich berufsunfähig – Finanziell abgesichert oder Sozialfall?

Nicole Kreutz
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Publication Date:
21 October 2014 (online)

Nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen zu können, ist eine Horrorvorstellung für die meisten von uns. Es kann jeden treffen – doch gerade Rettungsdienstmitarbeiter sind immer wieder körperlich oder psychisch belastenden Ausnahmesituationen ausgesetzt, die das Risiko einer Berufsunfähigkeit erhöhen.

Kernaussagen

  • Ein Feuerwehrbeamter ist schon dienstunfähig, sobald ihm die Eignung entweder für den abwehrenden Brandschutz oder für den Rettungsdienst fehlt.

  • Angestellte bei den freien Hilfsorganisationen sollten wenn möglich weiterbeschäftigt werden, auch wenn vorher Umschulungsmaßnahmen notwendig sind.

  • Als Angestellter muss man sich finanziell absichern, denn die gesetzliche Rente reicht kaum aus.

  • Eine Unfallversicherung allein reicht meist nicht aus: Gerade einmal 5 % aller Fälle von Berufsunfähigkeit sind auf einen Unfall zurückzuführen, dagegen 17 % auf Rückenleiden und 33 % auf psychische Erkrankungen [26].

  • Die BfA bietet ein kostenloses Servicetelefon (0800 / 1000 48070) und eine Beratung vor Ort an.

Ergänzendes Material