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DOI: 10.1055/s-0034-1397859
Frühe Nutzenbewertung in Deutschland
Publication History
Publication Date:
17 July 2015 (online)
Die frühe Nutzenbewertung dient der Bewertung des medizinischen Zusatznutzens neu zugelassener Medikamente und soll eine Grundlage für Verhandlungen über Erstattungsbeträge schaffen. Die DGVS unterstützt dieses Verfahren seit 2011 mit inzwischen 16 Stellungnahmen.
Neben vielen Vorteilen des Verfahrens (höhere Transparenz über die Qualität der Studiendaten, Transparenz zum Nutzen-Risiko-Verhältnis neuer Medikamente, Förderung von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen) gibt es derzeit Schwächen, die einen weiterführenden Dialog aller beteiligten Gesundheitsorganisationen notwendig machen. Hierzu gehören zum Beispiel die bisher nicht ausreichende Sicherstellung der Festlegung einer zweckmäßigen Vergleichstherapie, eine unzureichende Methodik zur Gewichtung von Endpunkten oder die Gefahr einer „Orphanisierung“ durch den Missbrauch eines erleichterten Nutzenbewertungsverfahrens für diese Medikamentengruppe.
Dem primären Zweck, eine Grundlage für eine umfassende, gesellschaftliche Diskussion über den angemessenen Preis neuer Arzneimittel zu schaffen, steht die bisher fehlende Transparenz bei der Zuordnung des festgelegten Zusatznutzens zu den Erstattungsbeträgen gegenüber.
Unter Federführung der DGHO und Experten aus anderen wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften sowie der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) wurde jetzt eine Analyse durchgeführt und Vorschläge zur Verbesserung des Verfahren erarbeitet.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.dgvs.de unter der Rubrik Stellungnahmen.