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DOI: 10.1055/s-0035-1546365
Stellung des ärztlichen Leiters im Rettungsdienst
Einführung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG)Publication History
Publication Date:
06 March 2015 (online)
Das NotSanG verändert den bisherigen Beruf des Rettungsassistenten erheblich und bringt die jetzt 3-jährige Ausbildung auf Augenhöhe mit der Krankenpflege. Während jedoch die Krankenpflege eine eigene „Pflegekompetenz“ besitzt und damit von der ärztlichen Tätigkeit grundsätzlich abgrenzbar ist, wird der zukünftige Notfallsanitäter ein wird der zukünftige Notfallsanitäter ein „Mehr“ an Fähigkeiten, jedoch nicht an rechtlichen Kompetenzen erhalten. Das bedeutet, dass er bis zum Eintreffen des Notarztes oder bis zu einer weiteren ärztlichen Versorgung nur im Rahmen der „Notkompetenz“ befugt ist, auch invasive Maßnahmen eigenverantwortlich bzw. eigenständig nach Vorgaben des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) durchzuführen. Der ÄLRD leitet den Rettungsdienst in medizinischen Fragen sowie in Angelegenheiten des Qualitätsmanagements. Was ändert sich für ihn nach der Einführung des NotSanG?
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Literatur
- 1 Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz-NotSanG) vom 22.05.2013. BGBl. I S. 1348, in Kraft getreten zum 01.01.2014
- 2 Arztvorbehalt. §1 Heilpraktikergesetz, § 2 Bundesärtzeordnung
- 3 Für den Behandlungsvertrag seit Februar 2013. § 630 b i. V. m. § 613 BGB; Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen www.bundesaerztekammer.de/download/empfehlungen_persoenliche_leistungserbringung.pdf
- 4 Heilpraktikergesetz. Vgl. § 323 f. StGB, § 1 Abs. 1, Abs. 5
- 5 § 34 StGB; § 16 OWiG
- 6 Ausbildungs- und Prüfverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16.12.2013. BGBl. 2013 I S. 4280 ff
- 7 Vgl. § 11 Abs. 2 S. 4 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung – SächsLRettDPVO. www.argenaev-sachsen.de/downloads/saechslrettdpvo_2013.pdf Stand 1.1.2013
- 8 Nößler D. Rettung für den Rettungsdienst. Ärztezeitung v. 10.02.2012; http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/823546/notfallsanitaeterrettung-rettungsdienst.html Stand: 27.1.2015