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DOI: 10.1055/s-0035-1546775
Arbeitgeber in der Pflicht – Medizinische Vorsorge bei Geschäftsreisen ins Ausland
Publication History
Publication Date:
16 February 2015 (online)
Bei der medizinischen Vorsorge von beruflichen Reisen wünschen sich viele Arbeitnehmer in Sachen Vorsorge offenbar mehr Engagement ihres Arbeitgebers: Der aktuellen Studie „Chefsache Business Travel 2015“ von Travel Management Companies im Deutschen ReiseVerband (DRV) zufolge, wünschen sich 92 % der Geschäftsreisenden, dass ihr Arbeitgeber sie über Gesundheitsrisiken und sinnvolle Vorsorgemaßnahmen vor Reiseantritt informiert. Doch nur 43 % gaben an, dass ihr Arbeitgeber solche Informationen auch bereitstelle.
Grundsatz G35 häufig unbekannt
Dabei ist der Arbeitgeber, je nach Art und Ziel der Reise, gesetzlich dazu verpflichtet, ein ärztliches Beratungsgespräch und gegebenenfalls auch eine Untersuchung zu veranlassen. Der sogenannte berufsgenossenschaftliche Grundsatz G35 besagt, dass bei beruflichen Auslandsreisen eine ärztliche Beratung und gegebenenfalls auch eine Vorsorgeuntersuchung veranlasst werden müssen, sofern Arbeitnehmer im Zielland „besonderen geografisch-klimatischen Belastungen oder Infektionsgefahren“ ausgesetzt sind. „In der Praxis erleben wir allerdings immer wieder, dass diese Vorschrift in vielen, vor allem in kleineren Betrieben, überhaupt nicht bekannt ist“, sagt Prof. Dr. Tomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des CRM Centrum für Reisemedizin. „Doch selbst wenn Unternehmen den G35-Grundsatz grundsätzlich kennen, bestehen oft viele Unklarheiten – etwa darüber, für welche Reiseziele oder ab welcher Aufenthaltsdauer der G35-Grundsatz greift, was eine Beratung und Untersuchung umfassen muss und welche Qualifikationen Betriebsmediziner hierfür mitbringen sollten.“
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Arbeitsrechtliche und reisemedizinische Grundlagen
Um die Beratung beruflich Reisender zu verbessern, hat das CRM Centrum für Reisemedizin 2014 das Handbuch „Gesund auf Geschäftsreisen“ herausgegeben. Es informiert sowohl über die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers – von notwendigen Vorsorgeuntersuchungen, über die Betreuung während des Auslandseinsatzes bis hin zum Versicherungsschutz –, vermittelt aber auch die reisemedizinischen Grundlagen. Der Länderteil des Buches gibt Einblick in die medizinische Infrastruktur ausgewählter Reiseländer. Der abschließende Serviceteil beinhaltet Vorlagen für notwendige Bescheinigungen und Formulare sowie eine Zusammenfassung nützlicher Internet- und Kontaktadressen. Das Handbuch richtet sich an Arbeits- und Betriebsmedizinern, Personalabteilungen, aber auch an beruflich Reisende selbst. Es ist zum Preis von 59,90 Euro über die Website des CRM www.crm.de/medien oder über den Buchhandel erhältlich.
Quellen
Pressemitteilung Deutscher ReiseVerband vom 13.01.2015,
www.drv.de/pressecenter/presseinformationen/pressemitteilung/detail/mehrheit-der-geschaeftsreisenden-ueber-gesundheitsrisiken-im-unklaren.html
CRM Centrum für Reisemedizin, Düsseldorf
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