Übung macht den Meister. Das soll, wenn es nach dem Gesetzgeber geht, auch für Krankenhausärzte gelten. Deswegen schrieb er Mindestmengen in das Gesundheitsmodernisierungsgesetz. In der Umsetzung zeigt das Gesetz deutliche Schwächen. Die Selbstverwaltung traut sich nicht Festlegungen zu treffen, weil sie Klagen fürchtet. Wäre sie mutiger, könnte sie keine Festlegungen treffen, weil ihr die Daten fehlen.