
Krankenhäusern, die bei der Gehaltseinstufung ihrer Ärzte nicht das Arzt-im-Praktikum (AiP) als Berufserfahrung anrechnen, könnten bald Klagen ins Haus flattern. Ein Assistenzarzt der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg klagte jetzt erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Magdeburg.