
Seit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sollen Ausschreibungen auf dem Hilfsmittelmarkt das entscheidende Mittel für die Vertragsgestaltung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringer sein. Es soll Wettbewerb in den Markt bringen und Einsparpotenziale heben helfen. Bislang verursachte es in erster Linie Streit und interessante Einblicke in die bisherige Preispolitik.