Als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Sommer 2006 in Kraft trat, fürchteten Krankenhäuser eine Prozessflut. Ein Jahr später zeigt sich: Der Widerstand von Arbeitsgeber- und Wirtschaftsverbänden hat höhere Wellen geschlagen als das Regelwerk selbst. Im Alltag von Kliniken spielt das AGG kaum eine Rolle.