Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat neue Beitragsbemessungsgrenzen beschlossen. Mit der Verordnung über die
Sozialversicherungsrechengrößen 2017 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung
im vergangenen Jahr (2015) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer, unveränderter
gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.