Gesundheitswesen 2017; 79(04): 299-374
DOI: 10.1055/s-0037-1601951
3. Mai 2017
Hygiene in Einrichtungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

„Hygiene in Tattooing Services“ – Was wird die kommende Europäische Norm für die Überwachung von Tattoo-Studios bringen?

S Brockmann
1   Kreisgesundheitsamt Reutlingen, Reutlingen
,
R Dieckmann
2   Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR,, Berlin
,
B Geisel
3   Landesgesundheitsamt BW, Kommunalhygiene, Stuttgart
› Institutsangaben
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
02. Mai 2017 (online)

 
 

    Tattoos erfreuen sich großer Beliebtheit. In den Industrienationen sind mittlerweile 10 – 20% der Erwachsenen tätowiert. Angesichts dieser weiten Verbreitung sollten nicht nur die Allgemeinbevölkerung, sondern auch medizinisches Fachpersonal und Entscheidungsträger in der Gesundheitspolitik die möglichen gesundheitlichen Folgen des Tätowierens stärker beachten. Für die hygienische Überwachung und Kontrolle von Tattoo-Studios und Tattoo-Conventions durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst liegen in Deutschland bisher keine spezifischen gesetzlichen oder normativen Regelungen vor. Mit der Erarbeitung der europäischen Norm zu Hygieneanforderungen an das Tätowieren (CEN/Technical Committee 435) wird voraussichtlich im Jahr 2017 ein Standard auf europäischer Ebene vorliegen.

    Die Autoren sind Mitglieder des Deutschen Normungsausschusses sowie Delegierte des deutschen Ausschusses auf der europäischen Ebene (SB, BG). Sie stellen den aktuellen Stand, die wesentlichen Inhalte sowie die Bedeutung der kommenden Norm für die Überwachungsaufgabe des ÖGD vor. Auf die folgenden Inhalte der Norm wird eingegangen: Tätigkeitsbeschreibung, Anforderung an die Ausbildung, Persönliche Hygiene, bauliche und organisatorische Anforderungen an Tattoo-Studios und Conventions, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen inklusive Aufbereitung, Nachsorge von Tattoos.

    In Kürze wird es eine Europäische Norm geben, die die Hygieneanforderungen an das Tätowieren beschreibt. In Ermangelung spezifischer gesetzlicher Regelungen in Deutschland wird somit eine Lücke geschlossen. Für Gesundheitsämter wird dies eine gewisse Rechtssicherheit im Rahmen der hygienischen Überwachung mit sich bringen. Gleichzeitig soll dieser Standard sowohl für Tätowierer als auch die beratenden und überwachenden Gesundheitsämter einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung der eigenen Tätigkeit leisten.


    #

    Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.