Nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gilt dem Vorsorgeprinzip bzw. Minimierungsgebot
folgend für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und ihre relevanten Metaboliten ein allgemeiner
Grenzwert von 0,1 µg/l für den Einzelstoff bzw. ein Summenwert von 0,5 µg/l (als „Null-Surrogat“
der damaligen analytischen Nachweisgrenze entsprechend). Diese stoffunabhängigen Grenzwerte
begründet in der Vorsorge sind zu unterscheiden von Werten der Risikobewertung, d.h.
von gesundheitlich abgeleiteten, stoffspezifischen Grenz-/Leitwerten im Trinkwasser
(LWTW). Ist aufgrund unzureichender toxikologischer Datenlage kein Leitwert ermittelbar,
soll das Konzept der gesundheitlichen Orientierungswerte (GOW) zur „Bewertung von
„teil- oder nicht bewertbaren Stoffen“ diese potentielle Lücke schließen.
Die GOW sollen als Vorsorgewerte regulatorisch Platzhalter für einen späteren, stoffspezifischen
Leitwert sein. Somit stellen GOW einerseits den Wunsch nach Abwesenheit unerwünschter
Stoffe im Trinkwasser als „trinkwasserhygienische“ Vorsorgewerte dar, andererseits
werden Stoffe basierend auf der Güte der toxikologischen Datenlage bewertet und einem
numerisch vorgegebenen, konservativen GOW-Wert zuordnen. 2003 vom Umweltbundesamt
(UBA) veröffentlicht, wird es seither zur Bewertung von Spurenstoffen im Trinkwasser
(insbesondere auch für nicht relevanter Metabolite von Pflanzenschutzmitteln) herangezogen;
ist dabei jedoch nicht gesetzlich verankert und entspricht juristisch einer Empfehlung.
Das GOW-Konzept hat sich als wertvolles Instrument bewährt, allerdings haben sich
seit der Ersteinführung regulatorische Rahmenbedingungen sowie das Wissen um verschiedenste
Stoffe gewandelt und ist eine Fortschreibung wünschenswert, insbesondere in der Umsetzung
des trinkwasserhygienischen GOW-Konzeptes in Abgrenzung zu toxikologischen Begründungen
von Leitwerten.
Anhand der nicht relevanten Metabolite Aminomethylphosphonsäure (AMPA) und Trifluoressigsäure
(TFA) wird die notwendige Trennung von trinkwasserhygienischem Anspruch und gesundheitlicher
Bewertung anhand toxikologischer Daten dargestellt. Die unterschiedlichen Kriterien
zur Ableitung sowie abweichende Verwendung von Extrapolationsfaktoren im Vergleich
zu anderen regulatorischen Bereichen bzw. Behörden und folglich resultierende Trinkwasserleitwerte
werden gegenübergestellt.