Einleitung:
Das Cochlea-Implantat ermöglicht bei Patienten mit funktioneller Ertaubung durch elektrische
Stimulation des Hörnervens eine Rehabilitation von Kommunikation, und bei vorhandener
Binauralität die Orientierung im Raum. Wir berichten über den uns bekannten weltweit
ersten Fall einer Implantation bei einer Patientin mit einseitiger Surditas und vorbestehendem
Hirnschrittmacher bei maligner Hypertonie. Im Rahmen der Implantation war nicht absehbar,
ob es durch die Versorgung mittels Cochlea-Implantat zu Wechselwirkungen, und somit
zu Beeinträchtigungen in der Funktionsweise des CI oder des Hirnschrittmachers kommen
könnte.
Material und Methoden:
Literaturrecherche und Fallbeschreibung.
Ergebnis:
Nach erfolgreicher Cochlea-Implantat-Versorgung zeigten sich in den regelmäßigen postoperativen
Verlaufskontrollen weder Einschränkungen in der Funktionsweise des CI noch des Hirnschrittmachers.
Die Hörrehabilitation im Störschall war zufriedenstellend.
Schlussfolgerung:
Die Funktionsweise des Cochlea-Implantats ist in dem dargestellten Fall auch bei vorangegangener
Hirnschrittmacherimplantation bei maligner Hypertonie regelhaft. Es kam bisher weder
zu Interferenzen noch zu einer Einschränkung im Sprachverständnis nach intensiver
Rehabilitation.