Einleitung:
Die gutachterliche Beurteilung akuter Hörstörungen basiert vornehmlich auf subjektiven
Messmethoden. Es besteht der Bedarf an objektiven Verfahren, die von der Mitarbeit
des Patienten unabhängig sind.
Material und Methoden:
Im Rahmen dieser Studie wurde an 10 Patienten, die ein einseitiges Knalltrauma erlitten
hatten (Alter 18 bis 32 Jahre, 6 Arbeitsunfälle, 4 Freizeitunfälle), sowohl ein Audiogramm
bis 16 kHz durchgeführt, als auch die DPOAEs bis in den Hochtonbereich von 16 kHz
in Intervallen von 500 Hz gemessen. Als Referenzgruppe diente ein Kollektiv von Normalprobanden
ohne Lärmanamnese.
Ergebnisse:
Alle Teilnehmer hatten beidseits auslösbare TEOAEs. Im Audiogramm zeigte sich sowohl
im konventionellen Bereich bis 8 kHz als auch im Hochtonbereich (10 bis 16 kHz) kein
signifikanter Unterschied. Das mittlere Hörvermögen lag dabei im unteren Prüftonbereich
(bis 8 kHz) bei etwa 5,5 dB/HL (ohne Trauma) bzw. 8,5 dB/HL mit Trauma. Im oberen
Prüftonbereich (10 bis 16 kHz) lag das mittlere Hörvermögen unter 10 dB/HL (ohne Trauma)
bzw. über 15 dB/HL (mit Trauma). Demgegenüber konnten signifikante Seitenunterschiede
in der Registrierung von DPOAEs ab 4 kHz festgestellt werden. Gegenüber der gleichaltrigen
Referenzgruppe zeigte das geschädigte Ohr signifikante Emissionsverluste oberhalb
von 4 kHz. Doch auch die nicht betroffene Seite fiel mit signifikanten Unterschieden
in den Emissionen oberhalb von 14 kHz auf.
Schlussfolgerung:
Mittels der Registrierung der DPOAEs bis 16 kHz können signifikante Unterschiede im
Hörvermögen objektiviert werden, welche mit der konventionellen Audiometrie nicht
erfasst werden. Zudem gibt es Hinweise, dass auch das kontralaterale Ohr durch ein
Knalltrauma geschädigt wird.