Einleitung:
Cochlea Implantat (CI)-Träger die auf der unversorgten Seite hörend sind, benötigen eine Vertäubung des hörenden Ohres beim Sprachtest in der Hörkabine. Durch die Nutzung eines Audioeingangs des Sprachprozessor sind weder eine Vertäubung des unversorgten Ohres, noch eine Hörkabine erforderlich.
Material und Methoden:
Es werden die Sprachtests Freiburger Einsilber bei 65dBSPL und der Oldenburger Satztest (OLSA) in unterschiedlichen Messanordnungen miteinander verglichen. Zum einen findet der klassische Hörtest in der Hörkabine statt, zum anderen wird eine Messung direkt über den Audioeingang des Sprachprozessors durchgeführt. Bei 20 Patienten wurde der Einsilbertest und bei 7 Patienten der OLSA gemessen. 9 Patienten erzielten kein ausreichendes Einsilberverstehen, um den OLSA durchführen zu können. 4 Patienten verweigerten den Test.
Ergebnisse:
Das Einsilberverstehen weicht bei 80% der Patienten um 5 – 10% voneinander ab. Eine Abweichung um 5 – 10% beim Einsilbertest innerhalb einer Testsituation wird in der Literatur mehrfach beschrieben. 20% der Patienten verbessern sich bei der Darbietung über den Audioeingang um mehr als 15%. Der OLSA zeigt deutliche Unterschiede in den jeweiligen Messanordnungen.
Schlussfolgerung:
Die Darbietung des Testsignals direkt über den Audioeingang des Sprachprozessors ist eine deutliche Erleichterung für den Patienten und für die Diagnostik. Äußere Faktoren wie z.B. Hörkabine, Kopfbewegung, Vertäubunsgeräusch beeinflussen das Ergebnis bei der Nutzung des Audioeingangs nicht. Die Ergebnisse des Freiburger Einsilbertests entsprechen bei 80% der Patienten den Ergebnissen aus der Hörkabine. Bei der Messung des OLSAs müsste noch genauer untersucht werden, welche Parameter die Messabweichungen verursachen.