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DOI: 10.1055/s-0038-1641509
Strahlenbelastung der Orbita in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Publication History
Publication Date:
17 April 2018 (online)
Zielsetzung:
Knapp 40% aller röntgenologischen Untersuchungen entfallen auf die Zahnmedizin und Mund-, Kiefer-Gesichtschirurgie. Ziel der Untersuchung war es, die Strahlenbelastung der Orbita aus Sicht radiologischer Standardverfahren der MKG-Chirurgie zu analysieren.
Material und Methoden:
Alle dosimetrischen Messungen erfolgten an einem Erwachsen- und an einem Kinderschädel. In allen Fällen kamen Photo-Chipstratedosimeter (Typ LPS-TLD-TD04) zum Einsatz. Ausgewertet wurde die Messgröße Hp(0,07) mit einem berücksichtigten Nulleffekt von 0,001 mSv. Die orbitale Strahlenbelastung wurde anhand von Standard-Aufnahmen (Zahnfilme an unterschiedlichen Positionen, Kiefergelenk- und Orbitaaufnahmen im Vergleich zum DVT) erfasst. Die Geräte waren ein Sirona Heliodent (Erwachsene 70KV, Kinder 60 KV, jeweils 7 mAs) für Zahnfilme, eine DVT vom Typ Morita 3D 170 (90KV Erwachsene, 80KV Kinder, jeweils 5 mAs und 17,5 s Umlaufzeit) sowie ein konventionelles Schädelröntgengerät, filmabasiert (Kodak insight, Empfindlichkeitsklasse F, 18 × 24 cm, Erwachsene 77KV, Kinder 60KV, jeweils 20mAS). Alle dosimetrischen Messungen wurden gegen zwei Kontrollen im Schutzraum und an der Strahlenschutztür des Kontrollbereiches durchgeführt.
Ergebnisse:
Die DVT lieferte die größten orbitalen Strahlenbelastungen. Es konnten Werte von 0,1 bis knapp über 0,12 mSv verzeichnet werden, wenn mittels DVT das Kiefergelenk des Kinderschädels darzustellen war. Auch die Darstellung von Zähnen in der DVT führte zu orbitalen Strahlenbelastungen von bis zu 0,08 mSv, deutlich mehr als entsprechende Zahnfilme.
Schlussfolgerungen:
Radiologische Verfahren in der Zahnmedizin bzw. MKG-Chirurgie haben eine vergleichsweise geringe Strahlenexposition zur Folge, wobei die DVT technisch bedingt die höchste Strahlenbelastung aufweist. Bei der generell fortschreitenden 3D-Darstellung mittels DVT sollte daher immer berücksichtigt werden, dass die erhöhte Linsendosis mit allen Folgen bis zum möglichen Strahlenkatarakt dem diagnostischen Nutzen gegenüber gestellt werden muss.
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Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.