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DOI: 10.1055/s-0038-1651684
Korrekturen angeborener Brustdeformitäten: Wer trägt die Kosten? Versorgungssituation in Schleswig-Holstein aus medizinischer und juristischer Sicht
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. Mai 2018 (online)
Zielsetzung:
Die Wiederherstellung einer anlagebedingten Fehlbildung der Brust stellt einen wichtigen Bestandteil der rekonstruktiven Brustchirurgie dar.
Die juristische Betrachtung und Rechtsprechung steht hier im Gegensatz zum medizin-ethischen Empfinden.
Material und Methoden:
Darstellung zwei exemplarischer Patientinnen aus dem Brustzentrum des UKSH Campus Lübeck mit anlagebedingter Fehlbildung der Mammae im Sinne einer tubulären Brustdeformität. Die zugrundeliegenden Gerichtsurteile für die MDK begründende Ablehnung der Kostenübernahme der einen Patientin bei gleichzeitiger Übernahme der Kosten bei der anderen Patientin werden dargestellt.
Ergebnisse:
Exemplarisch sind zwei Patientinnen dargestellt mit tubulärer Brustdeformität. Die medizinische Beratung und Betreuung sowie Operationen sind in ähnlicher Weise erfolgt. Die Kostenübernahme wurde jedoch bei einer Patientin abgelehnt mit Vorlage der Sozialgerichts-Urteilssprechungen, die sich explizit mit dem Thema der tubulären Brustdeformität befassen. Die Grundlagen der juristischen Fallentsscheidung werden anhand der Gerichtsurteile dargestellt.
Zusammenfassung:
Die medizinische Beratung und die operativen Möglichkeiten einer Brustrekonstruktion stehen im starken Kontrast zur juristischen Auslegung und Beurteilung. Berufspolitisch sollten diese Fälle betrachtet und kritisch diskutiert werden.
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