Zusammenfassung
Für eine Qualitätsverbesserung der oralen Antikoagulation durch Patientenselbstkontrolle gelten als Voraussetzungen die Eignung des Patienten, die laufende Dokumentation der Meßergebnisse, die Einhaltung von Qualitätsanforderungen bei der Patientenschulung und eine effektive ärztliche Weiterbetreuung. Der Patient soll in regelmäßigen Abständen die dokumentierten Meßwerte mit dem behandelnden Arzt besprechen. Unabhängig davon muß der Patient bei stark abweichenden Werten vom vorgegebenen Zielbereich den Arzt aufsuchen. Der Arzt selbst muß bei der Führung der Patienten die besondere Situation berücksichtigen und entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen erwerben.
Da die Patientenselbstkontrolle nur in der stabilen Phase der oralen Antikoagulation zulässig ist, müssen Situationen rechtzeitig erkannt werden, in denen die Patientenselbstkontrolle nicht möglich ist. Das können zusätzlich auftretende Erkrankungen, wie Tumorleiden oder Lebererkrankungen, aber auch Notfälle oder Unfälle mit der Notwendigkeit eines operativen Eingriffs sein. In solchen Situationen muß an die Stelle der Selbstkontrolle die ärztliche Therapieführung treten. Um die Sicherheit der Selbstkontrolle auch methodisch zu gewährleisten, führt der behandelnde Arzt zweimal jährlich bei dem Patienten zum Vergleich eine Thromboplastinzeit-Bestimmung aus venösem Zitratplasma mit einer etablierten Labormethode durch.
Das Konzept der Selbstkontrolle der oralen Antikoagulation kann die Behandlungs- und Lebensqualität der betroffenen Patienten verbessern, indem die Therapiesicherheit, z. B. auf Reisen und zwischen den Arztbesuchen, erhöht wird. Die Kapillarblutentnahme schont die Venen und erleichtert dem Patienten die Kontrolle. Durch die in der Schulung erworbenen Kenntnisse ist der Patient besser in der Lage, die therapeutischen Maßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus werden Behandlungskosten gespart: Zum einen reduzieren sich wegen der geringeren Komplikationshäufigkeit die Folgekosten, zum anderen können die Verweilzeiten bei stationären Aufenthalten vermindert werden, z.B. bei der TherapieWiedereinstellung nach Absetzen wegen operativer Eingriffe.