Einleitung:
Die europäische Gesellschaft für gastrointestinale Endoskopie (ESGE) gibt in ihrer
Leitlinie zur nichtvarikösen oberen gastrointestinalen Blutung (NVOGIB) Empfehlungen
zum Umgang mit Thrombozytenaggregationshemmern (TAH) und oralen Antikoagulantien (OAK).
Ziele:
Erfassung eines leitlinengemäßen Umgangs mit TAH und OAK.
Methodik:
Retrospektive Analyse von Patienten mit einer endoskopisch diagnostizierten NVOGIB
und vorheriger TAH- oder OAK-Exposition an einem deutschen Universitätsklinikum zwischen
01.01.2016 und 31.12.2017. Leitlinienentsprechendes Vorgehen wurde vereinfacht wie
folgt definiert: 1. THA in Primärprophylaxe sollte abgesetzt werden. 2. THA in Sekundärprophylaxe
sollte bei Hochrisikostigmata temporär pausiert und bei Niedrigrisikostigmata unverändert
fortgeführt werden. 3. Duale TAH sollte bei Hochrisikostigmata und niedrigem Thromboserisiko
pausiert und nur niedrig dosiertes ASS fortgeführt, bei hohem Thromboserisiko (akutes
Koronarsyndrom < 12 Monate, elektiver BMS < 4 Wochen, DES < 6 Monate) und bei Niedrigrisikostigmata
unverändert fortgeführt werden. 4. OAK sollte nach Unterbrechung innerhalb von 15
Tagen wieder begonnen worden. Forrest Ia, Ib, IIa und IIb wurden als Hochrisikostigmata,
Forrest IIc und III als Niedrigrisikostigmata definiert.
Ergebnis:
316 Patienten (68,4% männlich, medianes Alter 70,5 Jahre, Interquartilen Rangen 62
– 78) erfüllten die Einschlusskriterien. Der Umgang mit TAH in Primär- und Sekundärprophylaxe
wurde in 37/83 Patienten (45%) als nicht leitlinienentsprechend klassifiziert. Alter,
Geschlecht, behandelnde Fachrichtung, Majorblutung (Hb ≤8 g/dl, Hb-Abfall ≥2 g/dl,
Transfusionsbedarf), Gabe von Blutprodukten, Charlson-Comorbidity-Index, Behandlung
auf Intensivstation, Reendoskopie, Reblutung und endoskopische Stigmata waren hiermit
nicht signifikant assoziiert. Bei 68/127 Patienten (53,5%) mit OAK und bei 61/127
Patienten (48%) nach zusätzlichem Einschluss von Heparin in therapeutischer Dosierung
wurde der Umgang als nicht leitlinienentsprechend klassifiziert. Alter und behandelnde
Fachdisziplin waren hiermit signifikant assoziiert.
Schlussfolgerung:
In einer signifikanten Anzahl der Patienten mit NVOGIB erfolgte der Umgang mit TAH
und OAK nicht entsprechend den aktuellen ESGE-Empfehlungen.