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DOI: 10.1055/s-0038-1669297
Modell Palliativbeauftragter im Krankenhaus – von der Planung zur Umsetzung
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. August 2018 (online)
Hintergrund:
Palliativbeauftragte in Krankenhäusern werden von vielen Seiten, wie dem Senat von Berlin (Initiative 80 Plus), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und durch viele Fachartikel gefordert. Der Beauftragte soll organisationsentwickelnd tätig sein, die Bereitschaft in den Krankenhäusern für den Einsatz von Palliativmedizin stärken, Prozesse beschreiben und interne sowie externe Koordinierungsaufgaben übernehmen. Ziel ist eine Versorgungskette aus ambulanten und stationären Strukturen mit schwellenlosen Schnittstellen zu schaffen, die die Lebensqualität von Menschen mit unterschiedlichsten Symptomlasten langfristig erhält und diese bis in ihr Sterben hinein begleitet. Bisher sind Palliativbeauftragte in dem Hospiz- und Palliativgesetz und in der Finanzierung durch die Krankenkassen nicht berücksichtigt.
Methodik:
Auf Basis eines dreijährigen Pilotprojektes zur systematischen und modellhaften Einführung von Palliativbeauftragten in vier strukturunterschiedliche Krankenhäuser der Paul Gerhardt Diakonie (PGD) und einer wissenschaftlichen Begleitstudie, wird die Wirksamkeit der Tätigkeit des Palliativbeauftragten zur frühen und langfristigen Integration von Palliativmedizin in die Versorgung von Patienten mit lebenslimitierenden Erkrankungen analysiert werden. Dabei werden vier Leitthemen untersucht:
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Einführung eines Palliativbeauftragten,
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Palliativ-Geriatrische Versorgung,
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Netzwerke,
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vorausschauende Versorgungsplanung.
Umsetzung:
Projektplanung durch die Fachgruppe Palliativmedizin der PGD, Beratung mit der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaft der DGP, Basisbefragung zur Palliativmedizin in den Krankenhäusern der PGD, Einführung spezieller Fortbildungsangeboten, Akquise von Fördermitteln, Planung der operativen Umsetzung in den Krankenhäusern inklusive der wissenschaftlichen Begleitung.
Schlussfolgerung:
Bei wissenschaftlich darstellbarem Erfolg, muss diskutiert werden, wie Palliativbeauftragte ein Teil der Regelfinanzierung werden können.
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