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DOI: 10.1055/s-0038-1671472
Psychiatrische Patientinnen in der Geburtsmedizin, Fallbeispiele vor dem juristischen Hintergrund
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. September 2018 (online)
Die Betreuung psychiatrischer Akut-Patientinnen im geburtshilflichen Alltag ist selten, stellt aber eine große Herausforderung dar. Die Krankheitsbilder sind sehr variabel. Für die Geburtsplanung ist die Zusammenarbeit von psychiatrischem, geburtshilflichem und pädiatrischem Fachpersonal notwendig. Hinzu kommen ggf. gesetzliche Betreuer, das Jugendamt und das Gericht. Die rechtliche Grundlage liefern im Wesentlichen das BGB (z.B. §§1904, 1906), das StGB (z.B. §34 StGB) und spezifisches Landesrecht (z.B. das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG)).
In den vorgestellten Fallbeispielen sind drei Patientinnen mit einer Schizophrenie, einer bipolaren affektiven Störung und einer schizoaffektiven Störung in der Schwangerschaft um den Zeitpunkt des Geburtstermins akut erkrankt. Komplizierend sind Medikamenteneinnahme und Substanzgebrauch. Für die Geburtsplanung müssen die Anwendung von Zwangsmaßnahmen, ein peripartales Management und Inobhutnahme diskutiert werden.
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