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DOI: 10.1055/s-0038-1671559
Case-Report: Aspiration bei der Intubation im Rahmen der Notsectio
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. September 2018 (online)
Einleitung:
Bei Schwangeren ist wegen der Veränderung des Gastrointestinaltraktes per se von einem höherem Aspirationsrisiko auszugehen. Es herrschen erschwerte Intubationsbedingungen und das Risiko der Fehlintubation steigt. Das Aspirationsrisiko liegt bei der Sectio bei 1:661, bei anderen Operationen bei Nicht-Schwangeren bei 1:2131 liegt. Die maternale Mortalität ist in 73% auf eine Aspiration und fehlgeschlagene Intubation zurückzuführen. Hierbei kann es zum Mendelson-Syndrom kommen. Für die elektive Sectio gelten wie auch für andere Operationen die Nüchternheitsgebote.
Fallvorstellung:
Eine 37-j. II. Gravida, I. Para stellte sich in 40+3 Schwangerschaftswochen bei sonst unauffälligem Schwangerschaftsverlauf bei Terminüberschreitung und abnehmenden Kindsbewegungen vor. Die Einleitung erfolgte mittels Misoprostol. In 40+6 Schwangerschaftswochen kam es nach anfangs unauffälliger Eröffnungsperiode zur fetalen Bradykardie, welche mittels Umlagerung und Partusisten-Gabe erfolgreich behandelt werden konnte. Nach ca. 1,5h wurde bei therapieresistenter fetaler Bradykardie die Notsectio indiziert. Bei der Narkoseeinleitung erbrach die Patientin reichlich erschwert abzusaugendes Material (Mango Trockenobst). Erst durch den Operationssauger konnten ausreichende Sichtverhältnisse geschaffen, die Narkose weiter eingeleitet und die Sectio komplikationslos durchgeführt werden. Geboren wurde ein lebensfrisches Mädchen (Apgar: 7/8/8, NA-pH 7,15, BE -7,7).
Zusammenfassung:
Die wissenschaftliche Datenlage bezüglich der Aspiration sub partu ist begrenzt und erlaubt daher keine evidenzbasierten Aussagen. Stand ist, dass eine Schwangere per se als nicht nüchtern gilt. Es wird zur Risikoreduktion von der DGAI sowie der DGGG empfohlen, sofern mit einer Umwandlung in eine Sectio caesarea aus geburtshilflicher Sicht gerechnet oder es sich um eine Risikoschwangere handle, auch bei einer vaginalen Entbindung auf eine Nahrungsaufnahme zu verzichten. Die Allgemeinnarkose sollte weiterhin der Notsectio vorbehalten werden.
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