Ein 61-jähriger Mann stellte sich mit Dyspnoe, Odynophagie und enoralen Schmerzen vor, nachdem er beim Tauchen mit einem Kreislauftauchgerät auf 21 m Tiefe ein Inhalations- und Ingestionstrauma erlitten hatte. Kondenswasserrückstände durch mangelhafte Wartung des Gerätes bildeten im Kontakt mit dem Atemkalk eine starke Natronlauge, die in Taucherkreisen als „Caustic Cocktail“ bekannt ist.
Nachdem eine Dekompressionserkrankung ausgeschlossen wurde, stand die Behandlung der Laugenverätzung im Vordergrund. In der notfallmäßig durchgeführten Gastroösophagoskopie zeigten sich oberflächliche Schleimhautverätzungen. Spiegelbefundlich war die Glottis weit und fibrinbelegt. Es entwickelte sich eine Pneumonie mit respiratorischer Insuffizienz, die sich rasch unter Antibiose und Spasmolytikagabe besserte. Nach 8 Tagen erfolgte die Entlassung. Drei Wochen später war der Patient bis auf eine leichte Heiserkeit durch persistierende laryngeale Restbeläge beschwerdefrei.
Bei Tauchunfällen mit Kreislaufgeräten sollte neben der Abklärung einer Dekompressionskrankheit parallel eine Abklärung von Verätzungen durch gefährliche Laugenbildung erfolgen. Hierbei kann es zu pulmonalen Einschränkungen kommen, die im Alltag unbemerkt bleiben. Deshalb sollte die Fortführung des Tauchsports erst nach einer tauchmedizinischen Untersuchung frühestens nach drei Monaten erfolgen.