Fördermittelrückforderungen und gerichtliche Entscheidungen haben die gesetzlichen Regelungen zur Berechnung des Auftragswertes bei Beschaffungen durch öffentliche Auftraggeber ins Rampenlicht gebracht. Eigentlich ist alles geklärt – doch die Praxis tut sich schwer. An keiner Stelle werden derart viele Fehler gemacht wie hier. Und die Folgen sind schwerwiegend.