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DOI: 10.1055/s-0039-1694456
Operationalisierung der Erhebung und Dokumentation von Kontextfaktoren im Rahmen der Ermittlung und Feststellung von Teilhabebedarfen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
23. August 2019 (online)
Einleitung:
Seit Erlassung des Bundesteilhabegesetzes (2016) und seiner Implikationen für das Sozialrecht darf sich die individuelle Ermittlung des Rehabilitations- und Teilhabebedarfs, z.B. in Begutachtungen, nicht ausschließlich auf die Beschreibung des Krankheitsbildes beschränken, sondern muss den umfassenden Lebenshintergrund der Betroffenen und in der Person selbst liegende Faktoren bei der Hilfeplanung berücksichtigen (vgl. dazu §2 SGB IX).
Vor diesem Hintergrund hat der Sachverständigenrat der Ärzteschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e.V. 2018 eine interdisziplinäre Projektgruppe zur Entwicklung einer Umsetzungshilfe zur Erfassung von Kontextfaktoren einberufen. Ziel ist, die Kontextfaktoren angemessen zu operationalisieren. Dabei werden die bisherigen Entwicklungsarbeiten zu personbezogenen Faktoren der AG ICF der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) einbezogen.
Methoden:
Der aktuelle Entwurf des „Leitfadens für die Erhebung und Einordnung von Kontextfaktoren in der Ermittlung und Feststellung von Teilhabebedarfen“ wird vorgestellt und einer Diskussion zugänglich gemacht.
Ergebnisse:
Neben den einzelnen Kapiteln des Leitfadens werden Listen von Kontextfaktoren dargestellt, die von der Projektgruppe als Beispiele für Förderfaktoren oder Barrieren für die insgesamt neun Teilhabe-Domänen der Klassifikation der Aktivitäten/Partizipation der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF, 2005) generiert wurden.
Diskussion:
Der Leitfaden unterstützt die umfassende personenzentrierte Planung von Rehabilitationsprozessen sowie die passgenaue Gestaltung und Entwicklung von Hilfen und Angeboten für Betroffene.
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