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DOI: 10.1055/s-0039-1694668
Gleichberechtigung durch modernisierten Mutterschutz? – Befragung zur beruflichen Situation chirurgisch tätiger Ärztinnen in Deutschland
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
23. August 2019 (online)
Einleitung:
Seit dem 1.1.2018 gilt das bestehende Mutterschutzgesetz in einer neuen Fassung. Zentraler Bestandteil ist nun die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, um unnötige Beschäftigungsverbote zu vermeiden. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben bei größter Sicherheit für Mutter und Kind. Für Ärztinnen in den chirurgischen Fächern bedeutete eine Schwangerschaft bislang oft einen Ausschluss von jeglicher operativer Tätigkeit und damit eine Stagnation der Fort- und Weiterbildung. Dies könnte sich nun ändern. Allerdings sollen auch die Frauen, die sich gegen eine operative Tätigkeit entscheiden ihre Fort- und Weiterbildung unter sicheren Bedingungen fortführen können. Ziel der deutschlandweiten Befragung ist es langfristig dazu beizutragen, die Arbeitsbedingungen schwangerer Chirurginnen zu verbessern.
Methoden:
Unter Mitwirkung der Sächsischen Landesärztekammer wird zunächst in Sachsen eine Stichprobe von 500 Fachärztinnen ausgewählter chirurgischer Fachgebiete bis 45 Jahre gezogen. Je nach familiärer Situation (zum Befragungszeitpunkt bereits Kinder geboren und/oder schwanger bzw. bisher keine Kinder geboren) erhalten die Frauen zwei unterschiedliche Fragebögen. Zentraler Aspekt ist die Erhebung der Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft. Als primäres Outcome wird der Anteil schwangerer Chirurginnen berechnet, der im operativen Bereich bzw. im nicht-operativen Bereich Situationen ausgesetzt war/ist, die definierte Gefährdungen im Sinne des Mutterschutzgesetzes darstellen. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt vorwiegend deskriptiv.
Ergebnisse:
Die Studie befindet sich aktuell in der Durchführung. Das Studienkonzept wird im Sinne von „Work-in-Progress“ präsentiert und zur Diskussion gestellt.
Diskussion:
Vorbehaltlich der Ergebnisse, werden die Arbeits-, Fort- und Weiterbildungsbedingungen schwangerer Chirurginnen in Bezug auf die Regelungen des Mutterschutzes diskutiert. Insbesondere hinsichtlich der durch den Ausschuss für Mutterschutz noch zu definierenden „unverantwortbaren Gefährdungen“, soll gegebenenfalls Konkretisierungsbedarf aufgezeigt werden.
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