Anfang Mai hat das Bundesgesundheitsministerium seinen Referentenentwurf für ein Gesetz für bessere und unabhängige Prüfungen vorgelegt, das MDK-Reformgesetz. Dieses sieht grundlegende organisatorische Veränderungen für die Medizinischen Dienste vor und soll die Abrechnungsprüfung im Krankenhaus neu regeln. Die Reform wurde beschlossen, die Reaktionen könnten unterschiedlicher nicht sein.