Seit einem Jahr sind das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSanAPrV) in Kraft. Die Länder sind seither – mehr oder weniger motiviert – mit der Umsetzung beschäftigt. Mit dem Ergebnis dass Rettungsassistenten, die sich zum Notfallsanitäter weiterqualifizieren wollen, und junge Menschen, die sich für eine Ausbildung zum Notfallsanitäter interessieren, auf die unterschiedlichsten Rahmenbedingungen treffen.