Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Schutzmaßnamen zur Rettung der therapeutischen Praxen und zur Sicherstellung der Patientenversorgung beschlossen. Die Rechtsverordnung COVID-19 Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung wurde am 11. April 2020 beschlossen, am 4. Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 5. Mai 2020 in Kraft. Der VPT beantwortet hier häufige Fragen rund um den sogenannten Schutzschirm für Therapeuten. Zugleich aktualisieren wir einige der FAQs aus der Mai-Ausgabe. Stand: 12.05.2020. Aktualisierungen finden Sie auch fortlaufend auf unserer Website ►
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