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DOI: 10.1055/s-0040-1718329
Erstmanifestation eines metastasierten kolorektalen Adenokarzinoms in graviditate durch große solitäre Krukenbergmetastase
Einleitung Malignome in der Schwangerschaft sind mit einer Inzidenz von etwa 1:1000 beschrieben, hierbei stellen sowohl ovarielle als auch kolorektale Karzinome einen extrem geringen Prozentsatz dar und sind nicht einmal unter den fünf häufigsten Entitäten zu finden.
Fallvorstellung 39jährige IVG IIP stellte sich erstmals in der Kreißsaalambulanz in 30+3 SSW mit progredienten Unterbauchbeschwerden bei bekannter Ovarialzyste vor, geburtshilfliche Ursachen der Beschwerden konnten ausgeschlossen werden. Die Zyste zeigte sich sonographisch zur Voruntersuchung (7x9cm) größenprogredient mit 9x15cm, malignitätsverdächtig, aber nicht ovarialkarzinomtypisch. Im MRT weiterhin Malignitätsverdacht, sodass eine Lungenreifeinduktion verabreicht wurde und in 32+3 SSW geplant die Sectio kombiniert mit einer zytoreduktiven Staginglaparotomie unter der Verdachtsdiagnose eines primären Ovarialneoplasmas durchgeführt wurde. Im Schnellschnitt Diagnose eines Adenokarzinoms im linken Ovar, sodass die Operation in ovarialkarzinomtypischer Weise (Hysterektomie, Adnexektomie beidseits, Appendektomie, Omentektomie, pelvine und paraaortale Lymphonodektomie) fortgesetzt wurde. Zudem zeigte sich palpatorisch ein relativ kleiner Sigmabefund, der mittels Sigmaresektion und End-zu-End-Anastomose entfernt wurde. Histologisch war dieser schlussendlich als Primarius zu werten, sodass die Patientin nach komplikationslosem Heilungsverlauf unter der Tumorformel pT4a, pN2a(4/83), pM1a(Ovar) eine adjuvante Chemotherapie nach FOLFOX erhielt. Anamnestisch waren bis auf eine zunehmende Obstipationsneigung zuvor niemals Dyschezie, Hämatochezie, B-Symptomatik oder sonstige für ein kolorektales Malignom sprechende Symptome aufgetreten.
Diskussion In unserem Fall war die Metastase deutlich größer als der Primarius gewesen. Auch in graviditate müssen differentialdiagnostisch seltene maligne Entitäten in Betracht gezogen werden. Die Diagnostik wird durch veränderte anatomische Verhältnisse, Abweichen von klassischer Symptomatik und/oder atypischen Metastasierungswegen erschwert. Zudem besteht die Gefahr, aufgrund der Schwangerschaft weiterführende Diagnostik zu spät oder gar nicht einzusetzen.
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Interessenkonflikt
Es bestehen keine Interessenkonflikte.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
07. Oktober 2020
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