Seit Oktober 2017 ergeben sich neue Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG). Zu diesem Zeitpunkt wurde das Transparenzregister eingeführt, welches juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften dazu verpflichtet, gewisse Angaben in das Transparenzregister einzutragen. Doch was bedeutet das nun für Praxisinhaber?