Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung 2015; 5(05): 300-307
DOI: 10.1055/s-0041-103644
Selbstmanagement
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Endspurt am Schreibtisch – So gelingt die Facharztprüfung

Julia Hecht
,
Lisa Ströhlein
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Publication Date:
08 December 2015 (online)

 

Um die Facharztprüfung ranken sich viele Gerüchte: Handelt es sich „nur“ um ein kollegiales Gespräch, oder ist noch einmal richtig Pauken angesagt? Wir haben uns bei Prüfern und Absolventen umgehört und geben Tipps zur Vorbereitung.


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Vom Assistenz- zum Facharzt

Sie ist der krönende Abschluss des langen, harten Weges über Medizinstudium und Weiterbildung: Laut Bundesärztekammer erhielten im Jahr 2014 mehr als 11 700 Mediziner eine Facharzturkunde [1]. Zuvor mussten sie in der Facharztprüfung unter Beweis stellen, dass sie das Zeug dazu haben, eigenverantwortlich Patienten aus ihrem Fachgebiet zu betreuen. Die Prüfung – manchmal auch als Facharztgespräch bezeichnet – wirft für viele Ärzte in Weiterbildung jedoch etliche Fragen auf:

  • Wann und wo muss ich mich anmelden?

  • Wer wird mich prüfen?

  • Wie viel zusätzliche Vorbereitung ist nötig und welche Materialien eignen sich zum Lernen?

  • Welcher Dresscode gilt am Prüfungstag?

  • Wie läuft die Prüfung ab und welche Fragen werden gestellt?

  • Was passiert, wenn ich nicht bestehe?

Die Erfahrungsberichte älterer Kollegen driften zum Teil auseinander. Ein Grund dafür ist, dass in Deutschland die Landesärztekammern für die Prüfung zuständig sind und jede ihre eigenen Vorgaben hat. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hat sogar jede der 4 Bezirksärztekammern ein eigenes Regelwerk. Über den Anmeldevorgang und Prüfungstermine informieren manche der Ärztekammern zwar noch recht ausführlich. Offizielle Empfehlungen für die Prüfung selbst oder die Vorbereitung dazu gibt es jedoch kaum.


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Zulassung zur Prüfung

Erster Schritt: Antrag stellen

Um überhaupt an einer Facharztprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung bei Ihrer Landes- bzw. Bezirksärztekammer stellen. Zuständig ist die Ärztekammer, deren Mitglied Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung sind.

Die erforderlichen Unterlagen können Sie frühestens einreichen, wenn Sie die in der Weiterbildungsordnung (WBO) vorgeschriebenen Mindestweiterbildungszeiten und -inhalte erfüllt haben.

Auch hier gilt: Rechtsverbindlich ist die WBO ihrer zuständigen Ärztekammer. Gleiches gilt für die Richtlinien, Kurs- und Logbücher.


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Weitere einzureichende Dokumente

Die Homepages der Ärztekammern informieren darüber, welche Dokumente Ihrem Antrag beizulegen sind. Dazu gehören in der Regel:

  • Antragsformular (z. B. bezeichnet als Antrag auf Anerkennung einer Gebietsbezeichnung), das Sie meist online abrufen können

  • Logbuch, ausgefüllt und unterschrieben

  • Zeugnisse über die Weiterbildung für jeden Weiterbildungsabschnitt, das letzte muss eine Stellungnahme des Weiterbilders über die fachliche Eignung enthalten: Denken Sie daran, rechtzeitig darum zu bitten.

  • Dokumentation der jährlichen Gespräche

  • ggf. Bescheinigung über eine Kursteilnahme, falls die WBO Kurse verlangt, z. B. Strahlenschutz- oder Ultraschallkurse

  • bei operativen Fächern die entsprechenden Kataloge

  • Manche Kammern verlangen darüber hinaus:

  • Lebenslauf

  • Promotionsurkunde

  • Approbationsurkunde

  • Arbeitsverträge zu den relevanten Weiterbildungsabschnitten

  • Gutachten

  • Rotationsplan

  • Urkunden von bereits zuerkannten Arztbezeichnungen

  • Nachweise über ggf. durchgeführte Hospitationen

  • Liste der wissenschaftlichen Vorträge und Publikationen

Da die Unterlagen in der Regel bei den Ärztekammern verbleiben, sollten Sie keine Originale einreichen. Beachten Sie auch die Hinweise, wie viele Exemplare und welche Dokumente in beglaubigter Kopie beizulegen sind.

Zwar sind für Sie nur die Vorgaben der eigenen Ärztekammer verbindlich, es lohnt sich jedoch, auch einen Blick auf die Internetauftritte anderer Kammern zu werfen: Manche bieten recht ausführliche Veröffentlichungen, Checklisten und Merkblätter [2] [3] [4] [5] [6].

Vorbereitung auf die Facharztprüfung

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Ärztekammer, welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Zulassung benötigen.

  • Fragen Sie ältere Kollegen nach deren Erfahrungen und Empfehlungen.

  • Prüfungsprotokolle finden Sie online in diversen Portalen und Foren (z. B. unter http://www.medi-learn.de/pruefungsprotokolle/facharztpruefung). Behalten Sie jedoch im Hinterkopf, dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit auf andere Prüfer treffen werden.


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Kontakt zu Ihrer Ärztekammer

Mit Fragen zum oder während des Zulassungsverfahrens gehen die 17 Ärztekammern in Deutschland ganz unterschiedlich um: Manche begrüßen laut Homepage ausdrücklich den Kontakt zu Antragsstellern, indem sie für telefonische Fragen zur Verfügung stehen oder eine Terminvereinbarung zur persönlichen Abgabe des Antrags anbieten. Andere bevorzugen einen Online-Antrag. Wieder andere bitten explizit, von Nachfragen zum Stand des Verfahrens abzusehen: Das verzögere nur die Bearbeitung.


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Ein letzter Check

Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, sollten Sie noch einmal kontrollieren, ob Ihre Unterlagen

  • vollständig, in sich stimmig sowie unterschrieben sind,

  • und v. a. ob alle Aussagen zutreffen.

„Falsche Angaben können Sie während der Prüfung in sehr peinliche Situationen bringen“, sagt Prof. Dr. Götz Geldner. „Insbesondere dann, wenn ein Zeugnis Ihnen etwas bescheinigt, das Sie gar nicht können.“ Der Ärztliche Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie am Klinikum Ludwigsburg weiß, wovon er spricht: Er nimmt seit mehr als 15 Jahren Facharztprüfungen ab.

Auch aus einem anderen Grund sollten Sie Ihre Zeugnisse kritisch lesen: Häufig verwenden Kliniken dafür immer wieder die gleichen Vorlagen. Bescheinigt Ihnen z. B. ein Zeugnis, dass Sie 5 Gutachten angefertigt haben, sollten Sie auf Nachfragen der Ärztekammer Kopien davon als Nachweise einreichen können. Sind Sie dazu nicht in der Lage, weil Sie diese nie erstellt haben, wird Ihr Zulassungsantrag u. U. abgelehnt.


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Antrag abgegeben – und jetzt?

In der Regel wird Ihnen Ihre Ärztekammer den Eingang Ihres Antrags nach einigen Tagen bestätigen. Dann heißt es erst einmal: warten. Jetzt wird anhand der eingereichten Unterlagen festgestellt, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden können. Gegebenenfalls fordert die Ärztekammer fehlende Dokumente nach. In der Regel nehmen die Prüfungssekretariate die formale Kontrolle vor, manchmal werden sie von einem Fachberater unterstützt. So auch in Baden-Württemberg: Hier nimmt ein Fachgutachter zunächst Stellung zum Antrag. Einen positiven Bescheid leitet er an den Arbeitskreis Weiterbildung weiter. Dieser wiederum legt seine Empfehlung dem Vorstand der Bezirksärztekammer vor, der auf seiner nächsten Sitzung letztlich über die Zulassung zur Facharztprüfung entscheidet [2]. Auch die Prüfer nehmen die Anträge noch einmal inhaltlich unter die Lupe. In Nordrhein z. B. erhalten die Mitglieder des Prüfungsausschusses 14 Tage vor dem Prüfungstermin alle Unterlagen zur Durchsicht [3]. In Bayern haben die Prüfer laut Dr. Judith Niedermaier, Referatsleiterin Weiterbildung der dortigen Landesärztekammer, eine Viertelstunde vor der Prüfung dazu Gelegenheit und können ggf. Bedenken anmelden.

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Wie lange dauert das Verfahren?

Von der Abgabe der Unterlagen bis zur Ladung zur Prüfung dauert es nach Angaben der Landesärztekammer Baden-Württemberg ca. 8–10 Wochen, müssen Nachweise nachgefordert und geprüft werden ca. 14–16 Wochen. Angaben der anderen Ärztekammern bewegen sich im Rahmen von 6–16 Wochen.

Bei Dr. Sebastian Schlößer hat es 4,5 Monate gedauert. Er ist seit August 2014 Facharzt für Anästhesiologie. Anfang 2014 hatte er die vorgeschriebenen Mindestzeiten absolviert und wollte bei der Ärztekammer Berlin den Zulassungsantrag stellen. Allerdings waren die geforderten Jahresgespräche nicht in seinen Zeugnissen aufgeführt. „Da ich meine Weiterbildung an 3 verschiedenen Kliniken absolviert habe, kostete es noch einmal 1,5 Monate, die Bestätigungen von meinen ehemaligen Chefs nachzufordern“, sagt er. Im März 2014 reichte er den Zulassungsantrag dann ein. Als langsam die Urlaubszeit begann und er immer noch keinen Bescheid erhalten hatte, fragte er telefonisch nach. Man sagte ihm, dass die Prüfung 3 Wochen später stattfinden würde und er bald das Einladungsschreiben bekommen müsse – was dann auch so war. „In dieser Zeit fand ich den Gang zum Briefkasten jeden Tag spannend, es konnte ja jederzeit soweit sein!“, erinnert er sich.


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Der Prüfungstermin

Die Ärztekammer Nordrhein führt ihre Prüfungstermine mitsamt Anmeldeschluss auf ihrer Homepage auf. In den meisten anderen Ärztekammern gibt es dagegen grundsätzlich keine festen Termine. Manche versuchen aber nach Möglichkeit, Terminwünsche zu berücksichtigen, und Sie können im Antragsformular auf Abwesenheiten hinweisen. Alle Ärztekammern laden mit einer Frist von mind. 2 Wochen zur Prüfung. Dr. Sonja Lira, seit Dezember 2014 Fachärztin für Allgemeinmedizin, kannte ihren Termin allerdings schon deutlich weiter im Voraus. Ihren Zulassungsantrag reichte sie Anfang Mai 2014 bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ein. „Wegen der Geburt meiner Tochter habe ich meinen Wunschtermin Ende 2014 erhalten“, erzählt sie.

Beachten Sie, dass das Anerkennungsverfahren erlischt, wenn Sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums an einem angebotenen Prüfungstermin teilnehmen, z. B. nach 6 Monaten in der Ärztekammer Nordrhein [3].


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Was kostet das Verfahren?

Der Gebührenordnung oder -satzung auf der Homepage Ihrer Ärztekammer entnehmen Sie die Kosten für das Prüfungsverfahren. Während Schlößer in Berlin nichts zahlen musste, verlangen andere Ärztekammern in der Regel zwischen 100 € und 260 €. Auch die Absage eines Prüfungstermins kann Kosten verursachen (ca. 50–75 €).


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Wie bereiten Sie sich vor?

Wann fängt man an?

Schlößer begann schon zum Jahreswechsel, sich auf seine Prüfung vorzubereiten – noch vor Ende seiner Mindestzeiten. „Ich konnte ja nicht ahnen, dass es so lange bis zum Prüfungstermin dauern würde, ich habe eher mit 2 Monaten gerechnet“, erzählt er. Lira fing im August 2014 an, ca. 5 Monate vor ihrer Prüfung. Beide lernten in Eigenregie – Lerngruppen bilden sich im Gegensatz zum Staatsexamen unter Weiterbildungsassistenten eher selten. Da Liras Lernalltag v. a. von ihrer Tochter diktiert wurde, hätte die Allgemeinärztin daran auch gar nicht teilnehmen können.


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Klassisches Lehrbuch

Die Möglichkeiten, sich auf die Prüfung vorzubereiten, sind beinahe unendlich. Wo fängt man also an? „Ich habe mir zuerst drei oder vier große allgemeinmedizinische Kompendien geholt, mit dem Ziel, sie alle strukturiert durchzuarbeiten“, erzählt Lira. Doch schon bald musste sie ihre Ziele neu stecken: „Es war einfach zu viel!“ Irgendwann las sie querbeet und schaute sich nur noch die häufigsten Krankheiten im Detail an. Eine Handvoll Kolibris, die sie nicht so gut kannte, eignete sie sich außerdem an.

Auch Schlößer widmete sich dem Literaturstudium. Ähnlich wie Lira setzte er in manchen Bereichen nur Schwerpunkte. „Ein Buch zur Pharmakologie und ein Frage-Antwort-Buch habe ich aber komplett durchgearbeitet“, sagt er. Der erfahrene Prüfer Geldner vertritt einen etwas anderen Standpunkt: „Die klassischen Lehrbücher sollten Sie bereits gelesen haben, bevor sie mit der Weiterbildung fertig sind.“ Schließlich können Bücher den jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft nicht wiedergeben. Natürlich müsse man aber bei Wissenslücken zu einem Fachbuch greifen.


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Fachzeitschriften

Geldner empfiehlt, sich v. a. in Übersichtsartikeln darüber zu informieren, was neu und aktuell ist. Das reiche normalerweise. „Die Prüfer lesen in der Regel die wichtigsten Weiterbildungszeitschriften ihres Fachs – mindestens eine davon sollten Sie im Jahr vor Ihrer Facharztprüfung aufmerksam verfolgen“, sagt der Anästhesist. Diese Strategie verfolgten sowohl Lira als auch Schlößer zusätzlich zu ihrem Literaturstudium. Die Allgemeinärztin sagt: „Ich habe darüber hinaus die Zusammenfassungen der neuesten Studien zu den wichtigsten Krankheiten wie Diabetes gelesen, um notfalls damit punkten zu können.“ Auch aktuelle Leitlinien werden laut Schlößer gerne abgefragt.


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Repetitorien, Refresher, Intensivkurse

Prof. Dr. Karlheinz Beckh, Chefarzt am Klinikum Worms, ergänzt aus seiner langjährigen Erfahrung als Prüfer eine weitere Möglichkeit, sich vorzubereiten: Repetitorien, Refresher oder Intensivkurse, die häufig von Fachgesellschaften und z. T. auch von kommerziellen Veranstaltern ausgerichtet werden. Der Internist sagt: „Diese Kurse sind meist sehr gut und bringen Sie v. a. auf den aktuellen Wissensstand.“

Einen solchen Kurs hat Geldner vor 5 Jahren in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg für die Anästhesiologie initiiert. Inzwischen findet einmal pro Jahr ein kostenloser eintägiger Refresher statt – allerdings nur für Mitglieder der Bezirksärztekammer. Es gibt Vorträge zu den 4–5 wichtigsten Punkten, die man in der Prüfung wissen muss, und man kann im Anschluss mit Prüfern ein Simulationsgespräch führen. Geldner erzählt: „Das Angebot wird sehr rege angenommen, 50-70 Weiterbildungsassistenten nutzen die Chance jedes Jahr!“

Ein ähnliches Seminar besuchte Lira als Teilnehmerin des Programms Verbundweiterbildungplus des Kompetenzzentrums Allgemeinmedizin Baden-Württemberg. „Wir haben in Rollenspielen Facharztprüfungssituationen nachgespielt – anschließend hatte ich wenigstens eine ungefähre Vorstellung davon, was auf mich zukommt“, erzählt sie.

Schlößer investierte sogar eine ganze Woche in ein Facharztrepetitorium seiner Fachgesellschaft: „Der Kurs hat sehr viele Themen angeschnitten, und man konnte wirklich gut zuhören.“

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Prüfungsprotokolle

Darüber hinaus nutzte Schlößer eine weitere Quelle zur Vorbereitung: In Berlin bietet ein Finanzdienstleister Gedächtnis-Prüfungsprotokolle gegen Pfand an, das man zurückbekommt, wenn man selbst eins abgibt. Manche Ärztekammern nennen ihren Kandidaten zusammen mit dem Termin die Prüfer – so auch bei Schlößer. Er konnte sich also gezielt Prüfungsprotokolle besorgen. „Das war wirklich gut, so konnte ich mir ein Bild davon machen, was meine Prüfer wissen möchten und wie sie fragen“, erinnert er sich.

Lira wusste zwar nicht, wer sie prüft, trotzdem schaute auch sie sich Protokolle in verschiedenen Internetforen an, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie die Prüfungssituation ablaufen wird. (Infokasten auf S. 301) „Man muss natürlich im Hinterkopf behalten, dass andere Prüfer ganz anders fragen können“, gibt sie zu bedenken. Im Nachhinein ist sie sich jedoch sicher, dass es nicht viel geändert hätte, die Namen der Prüfer zu kennen.


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Kein Faktenwissen pauken

In der Regel fragen die Prüfer kein reines Fachwissen ab. Geldner empfiehlt entsprechend für die Vorbereitung: „Legen Sie sich zu den wichtigsten Punkten Konzepte zurecht, es müssen nicht meine sein, aber sie müssen stimmig sein!“ In der Anästhesie zählt er dazu z. B.

  • den schwierigen Atemweg,

  • die Sectio-Narkose und

  • die Reanimation.

Überlegen Sie sich außerdem, weshalb sie tun, was sie tun, und warum andere es u. U. anders machen, z. B. wenn es Evidenz für Medikamente gibt, die Sie nicht verwenden.

Auch wenn Sie bestimmte Behandlungen noch nie selbst gemacht haben, sollten Sie trotzdem über das theoretische Wissen verfügen.

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Die Prüfer

Der Prüfungsausschuss

Um Facharztprüfungen abzunehmen, bilden die Ärztekammern Prüfungsausschüsse bestehend aus mind. 3 Ärzten (§ 13 Abs. 2 Muster-WBO):

  • 2 Prüfern, die die zu prüfende Facharztbezeichnung besitzen,

  • einem Prüfungsvorsitzenden, der fachfremd und auch schon in Rente sein kann.

Je nach Ärztekammer ernennt die Kammerversammlung oder der Vorstand die Mitglieder dieses Ausschusses – jeweils für die Dauer einer Amtsperiode. „In der Regel handelt es sich bei den Prüfern um Chefärzte mit voller Weiterbildungsermächtigung, nur in seltenen Fällen dürfen sie diese Aufgabe an einen Oberarzt delegieren“, erklärt Geldner. Für sein Fachgebiet gebe es momentan 10–15 Prüfer in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. In Bayern nehmen laut Niedermaier, verantwortlich für die Weiterbildung dort, derzeit 1252 Ehrenamtliche jedes Jahr ca. 3000 Prüfungen zu Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen ab.


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Auch die Prüfer bereiten sich vor

Alle 1–2 Monate prüfen Beckh und Geldner einen Nachmittag lang in den Räumen ihrer jeweiligen Kammern: „Ich bin immer von 14–16 Uhr in Stuttgart und nehme 4 Prüfungen ab“, erklärt Geldner. Die Termine machen die Sachbearbeiter der Ärztekammern mit ihnen aus. Beckh erzählt: „Für mich bedeutet das zwar immer eine ¾ h Fahrt nach Mainz und wieder zurück – aber ich mache es gern.“ Den Namen des 2. Prüfers können sie erfragen, den Prüfungsvorsitzenden kennen sie in der Regel nicht.

Sowohl Geldner als auch Beckh informieren sich vorab anhand der eingereichten Unterlagen über die Kandidaten und überlegen sich Fragen. „Es gibt Kollegen, die immer das gleiche wissen möchten, das mache ich grundsätzlich nicht“, sagt Geldner. Zur Prüfung bringt er ab und an ein Röntgenbild oder eine Blutgasanalyse mit. Beckh nimmt für spezielle Fragen auch schon einmal den Laptop mit, um Bilder zu zeigen.

Meist wechseln sich die Prüfer von Kandidat zu Kandidat damit ab, wer die erste Frage stellen darf. „Derjenige prüft dann 10–15 min, dann kommt der andere dran“, erzählt Geldner. Da die Prüfer ihre Fragen jedoch vorher nicht absprechen, kommt es relativ häufig vor, dass sie sich etwas Neues überlegen müssen, wenn der andere die eigene Frage vorwegnimmt. Beckh erklärt: „Das liegt in der Natur der Sache, wenn man herauszufinden versucht, wie aktuell der Wissensstand des Kandidaten ist.“


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Der große Tag

Was soll ich anziehen?

Endlich ist es so weit: Sie haben sich monatelang vorbereitet, die Prüfung ist in greifbarer Nähe, nun stellt sich nur noch die Frage, was Sie anziehen werden. „Eine offizielle Kleidungsvorschrift gibt es nicht“, sagt Beckh. Seine Erfahrung zeigt jedoch, dass die Kandidaten manchmal besser gekleidet sind als die Prüfer. Er selbst trage immer Jackett und Krawatte – aus Respekt dem Prüfling gegenüber.

Auch Schlößer erschien im Anzug – so wie seine Prüfer und die weiteren Kandidaten. „Schließlich war es eine formelle Angelegenheit, der ich Respekt zollen wollte“, sagt der Anästhesist.

Geldners Ansicht nach reicht normale gesellschaftsfähige Kleidung, mit der man auch auf eine Abendveranstaltung gehen könnte. „Keiner verlangt eine Krawatte, ein Jackett ist okay, aber ein Rollkragenpullover auch“, sagt er. Ihm ist v. a. eins wichtig: „Gehen Sie, wie Sie sich wohl fühlen!“

Das dachte sich auch Lira. Da ein Kostüm ihr überhaupt nicht lag, entschied sie: „Ich möchte Haus- und Landärztin werden, so müssen die Prüfer mich auch nehmen.“ Sie trug etwas schickere Alltagskleidung – und fuhr damit gut.


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Was nehme ich zur Prüfung mit?

Planen Sie am Prüfungstag genug Zeit ein, um pünktlich anzukommen. Wo und wann Ihre Prüfung stattfindet, entnehmen Sie Ihrem Einladungsschreiben.

Dieses sollten Sie dabei haben, ebenso ihren Personalausweis für eine Identitätsprüfung.

Die Ärztekammer Nordrhein fordert außerdem, dass der Kandidat dem Prüfungsausschuss eine festgelegte Anzahl an Gutachten vorlegt – je nach Fachgebiet und WBO [7].


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Wie läuft die Prüfung ab?

Liras Prüfung fand an einem Nachmittag in den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg in Stuttgart statt. Sie erzählt: „Ich wurde sehr nett empfangen und durfte erst einmal in einem Wartezimmer Platz nehmen.“ Sie war die erste an diesem Tag und kam relativ schnell dran. Der Vorsitzende erledigte zu Beginn alle Formalitäten und erkundigte sich, ob sie sich gesundheitlich imstande sehe, die Prüfung abzulegen. Die nächsten 30 min klopften 2 Prüfer ihr Wissen ab. Der Vorsitzende protokollierte in erster Linie, nur ab und zu stellte er eine kleine Zwischenfrage.

Auch Schlößers Prüfung war ein halbstündiges Einzelgespräch. Der Vorsitzende seines Prüfungsausschusses protokollierte zwar nur, dafür saßen Schlößer gleich 3 Prüfer gegenüber, die jeweils ca. 10 min lang seine Kenntnisse abfragten.

Sowohl Lira als auch Schlößer wurden nach der Prüfung gebeten, kurz aus dem Raum zu gehen. Anschließend gab es ein knappes Feedback, dass die Prüfung bestanden sei, und die Urkunde wurde ihnen direkt überreicht. Manche Ärztekammern schicken das Dokument aber auch per Post.


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Die Atmosphäre

Egal ob man das Ganze als Facharztprüfung oder -gespräch bezeichnet, letztlich handelt es sich um eine Prüfung, die es zu bestehen gilt. Trotzdem empfand Schlößer die Atmosphäre als kollegial. „Die Situation war nicht unangenehm oder von oben herab, aber natürlich war ich aufgeregt.“

Geldner versucht, seinen Prüflingen anfangs ihre Anspannung zu nehmen und fragt meist: „Was machen Sie im Moment? Wo sind Sie eingesetzt?“ Danach stellt er eine Frage zum Fachgebiet und anschließend kommen die Fragen, die er stellen möchte.

Beckh verfolgt eine entgegengesetzte Strategie: „Wenn jemand zu 80 % in der Gastroenterologie und zu 20 % in der Inneren Medizin war, aber keine Hämatologie gemacht hat, frage ich als erstes nach der Hämatologie.“ Seien Sie also auf beide Varianten gefasst!


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Was und wie fragen die Prüfer?

Laut Muster-WBO bestätigt eine bestandene Prüfung, dass Sie die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben und damit Ihre fachliche Kompetenz (§ 2 Abs. 5 Muster-WBO). Entsprechend müssen Sie unter Beweis stellen, dass Sie sich die in der WBO festgelegten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten angeeignet haben. Als Basis dienen häufig konkrete Fälle oder Befunde. So auch bei Sonja Lira: „Der erste Prüfer hat gleich angekündigt, er wolle nur Organisatorisches, nichts Fachliches von mir wissen.“ Sie musste sich in folgende Situation hineinversetzen: Eine Patientin ruft mitten in der Sprechstunde an, weil sie gestürzt ist, und verlangt sofort einen Hausbesuch. „Ich musste erklären, wie ich die Situation vor Ort so regele, dass ich schnell wieder in die Praxis zurückkomme, aber die Patientin sich trotzdem gut versorgt weiß“, berichtet Lira.

Der 2. Prüfer schilderte folgenden Fall: Montagmorgen steht ein Patient in der Praxis – er war schon am Wochenende beim Notdienst – und schildert seine Symptome. Wie gehen Sie vor? „Irgendwann sind wir bei der Frage der Antibiotika gelandet, und am Ende haben sich die Prüfer untereinander darüber unterhalten!“, erzählt Lira. An eine Sache erinnert sie sich genau: Die Prüfer erwarteten, dass sie ausführlich Abläufe erläutert. „Es war definitiv keine Abfrage von Schlüsselbegriffen, wie man es aus dem Staatsexamen kennt.“

Auch Schlößers Prüfer stellten praxisnahe Fragen, einer aus der Neurochirurgie, ein anderer zu ambulanten Narkosen. „Wir haben vor allem die Basics abgedeckt“, sagt Schlößer. Kurz streiften sie die Entwicklung von Tuben bei Kindern. „Ich habe immer nach Fallstricken gesucht, die es aber nicht gab. Es waren keine unfairen Fragen.“

Do's and Don'ts in der Prüfung

  • Tragen Sie Kleidung, in der Sie sich wohlfühlen.

  • Bleiben Sie ruhig, niemand will Sie durchfallen lassen.

  • Wenn Sie eine Frage nicht verstehen, fragen Sie nach.

  • Antworten Sie lang und ausführlich, wann immer Sie die Möglichkeit haben und sich auskennen. Dann kann der Prüfer weniger Fragen stellen.

  • Halten Sie ein Konzept zu den wichtigsten Themen bereit.

  • Antworten Sie gut strukturiert.

  • Werden die Fragen zu speziell? Ruhig bleiben, wahrscheinlich haben Sie den Kern der Prüfung schon bestanden.

  • Sagen Sie ruhig, wenn Sie etwas noch nie selbst gemacht haben – theoretisches Wissen dazu wird trotzdem erwartet.

  • Kümmern Sie sich um Ihre menschlichen Grundbedürfnisse – essen, trinken und den Gang zur Toilette – vor der Prüfung.

  • Schneiden Sie von sich aus keine Themen an, zu denen Sie nichts sagen können.

  • Versuchen Sie nicht, sich herauszuwinden: Wenn Sie die Antwort nicht wissen, sagen Sie das auch.

  • Folgende Aussagen sind tabu:

    • „Dann hole ich den Oberarzt.“

    • „Weil wir das immer so machen.“

    • „Weil es mein Chef so macht.“


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Etwas nicht zu wissen, bedeutet nicht das Ende

Dass man nicht auf jede Frage eine Antwort kennt, ist ganz normal. Wenn das in Beckhs Prüfungen vorkommt, gibt er durchaus auch selbst die Lösung. „Man merkt dann sehr schnell, ob der Kandidat verstanden hat, worum es geht, und vielleicht sogar selbst weitere Punkte ergänzen kann“, erklärt er.

Kommen Sie in Ihrer Prüfung in diese Situation, geben Sie das besser direkt zu, als um den heißen Brei herum zu reden:

  • „Das fällt mir im Moment nicht ein.“

  • „Da stehe ich jetzt auf dem Schlauch.“

  • „Da komme ich gerade nicht drauf.“

„Dann entsteht nicht der Eindruck, Sie hätten 5 Minuten lang nichts gewusst“, erklärt Geldner. „Die Nummer können Sie aber höchstens 1–2-mal machen!“

Werfen Sie auf keinen Fall selbst ein Stichwort in den Raum, zu dem Sie nichts erzählen können!

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Nachhaken erwünscht

Noch unangenehmer als eine Antwort schuldig bleiben zu müssen ist es, die Frage erst gar nicht zu verstehen. Geldner erzählt: „Ich hatte das Problem in meiner eigenen Prüfung zwei- oder dreimal – wie viele andere auch.“ Auch heute würden seine Mitprüfer manchmal Fragen stellen, bei denen er nicht wisse, was sie hören wollen. Wenn das passiert, sollte man nachfragen. „Dann formulieren Prüfer ihre Frage durchaus um“, weiß Schlößer aus eigener Erfahrung. Spätestens wenn Sie zum 2. Mal nachhaken müssen, wird normalerweise etwas anderes gefragt. Zum Teil erwarten Prüfer sogar ausdrücklich Nachfragen. Lira erklärt: „Ich konnte die Patienten aus den geschilderten Fällen ja weder sehen noch mit ihnen sprechen.“ Welche Symptome sie haben, musste sie also erfragen.


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Bestanden oder nicht?

Laut Muster-WBO beschließt der Prüfungsausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit, ob ein Kandidat bestanden hat oder nicht. Noten gibt es keine. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende (§ 13 Abs. 4 Muster-WBO). Geldners Erfahrung nach sind sich Prüfer und der Vorsitzende jedoch fast immer einig. „In 90 % der Fälle weiß ich sogar schon nach den ersten 5 Minuten, wo der Hammer hängt“, erzählt der Anästhesist. Trotzdem muss die Prüfung natürlich 30 min dauern. „Und mir muss es ja auch ein bisschen Spaß machen“, gibt Geldner zu. Deshalb bohrt er bei sehr guten Kandidaten schon einmal nach und erfragt Spezialwissen. „Diese Prüflinge sind so gut vorbereitet, dass sie enttäuscht sind, wenn ich nur frage, was zum Bestehen reicht“, sagt Geldner. Falls Ihre Prüfung also immer schwieriger wird, kann es gut sein, dass Sie im Grunde schon bestanden haben.

Das Prüfungsniveau passt sich in der Regel dem Kandidaten an.

In den seltenen Fällen, dass sich der Prüfungsausschuss mit der Bewertung nicht sicher ist, fragen Geldner und seine Kollegen den Prüfling, ob er einverstanden ist, weitere 15 min geprüft zu werden. „Dann stelle ich nur noch Wissensfragen und erwarte die richtige Antwort“, sagt Geldner.


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Facharzt, und jetzt?

Was ändert sich?

Der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung ist einerseits Voraussetzung für die Niederlassung und andererseits für eine Stelle als Oberarzt. Doch aus Liras Sicht änderte sich mit bestandener Prüfung zunächst nicht viel. Ihre Chefin empfing sie zwar mit den Worten: „Sie wissen schon, dass Sie jetzt selbst verantworten, was Sie tun.“ Daraufhin musste Lira jedoch fast ein bisschen lachen. „Schließlich habe ich auch vorher nicht patientenschädigend gearbeitet, nach dem Motto, ist ja egal, meine Chefin steht schließlich in der Haft.“

Mit dem Wechsel zum Facharzt erhöht sich natürlich auch die Gehaltsstufe, allerdings ist das laut Schlößer kein so großer Unterschied, wie man vielleicht erwarten würde. Auch für ihn veränderte sich die Arbeit selbst nicht viel. „Natürlich hat man ein anderes Standing, auch bei den chirurgischen Kollegen“, sagt er. Doch wesentlich größere Freiräume bekomme man gerade in der Anästhesie nicht, weil viele Verfahren standardisiert seien. Und allein Nachtdienste hatte er auch vorher schon gemacht.


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Nicht bestanden?

Kann man wiederholen?

Um die Facharztprüfung nicht zu bestehen, reicht es schon, dem Termin ohne ausreichenden Grund fernzubleiben oder sie abzubrechen (§ 14 Abs. 6 Muster-WBO). Kommen die Prüfer nach 30 min aber tatsächlich zum Schluss dass Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, ist das kein Weltuntergang: Die Prüfung können Sie bei einem anderen Prüfungsausschuss nochmal absolvieren. Lediglich die Ärztekammer des Saarlandes weist darauf hin, dass eine Wiederholung nur 2-mal möglich ist [8].


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Nichtbestehen: eher selten

Die große Mehrheit der Kandidaten besteht aber auf Anhieb. Laut Geldner ist die Quote der nicht bestandenen Prüfungen im Allgemeinen 1–10 %. Auch Beckh schätzt die Bestehensrate mit über 90 % als sehr hoch ein. „Ich bin häufig überrascht, wie gut die Kenntnisse sind“, erzählt er. In 5 Jahren habe er bisher nur ein einziges Scheitern miterlebt: „Es fehlte nicht an Lehrbuchwissen, aber der Kandidat wusste im konkreten medizinischen Fall nicht, was am Patienten zu tun ist.“

Schlößer kennt auch einen Kollegen, der nicht bestanden hat. „Es waren aber wohl auch knackige Fragen, und er sagte selbst, dass er ein Blackout hatte“, erzählt der Anästhesist. Lira weiß dagegen von keiner einzigen missglückten Prüfung im Kollegenkreis.


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Was passiert, wenn ich durchgefallen bin?

Kann ein Kandidat die erforderlichen Fertigkeiten nicht nachweisen, entscheidet der Prüfungsausschuss darüber, ob er

  • seine Weiterbildungszeit verlängern muss,

  • sich bestimmte Kenntnisse bis zur Wiederholungsprüfung aneignen soll und / oder

  • sonstige Auflagen nachweisen muss (§ 14 Abs. 4 Muster-WBO).

Die Mindestdauer der verlängerten Weiterbildung beträgt 3 Monate, für Facharztweiterbildungen jedoch höchstens 2 Jahre, für Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen höchstens 1 Jahr (§ 14 Abs. 5 Muster-WBO).

Der Prüfungsausschuss teilt dem Kandidaten nach der Prüfung das Nichtbestehen sowie die zeitlichen und inhaltlichen Bedingungen für eine Wiederholungsprüfung mündlich mit. Außerdem erhält er einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid mit Begründung und der erteilten Auflage von der Ärztekammer. Die Wiederholungsprüfung kann man frühestens nach 3 Monaten antreten, sofern die Auflage erfüllt ist (§ 16 Muster-WBO).


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Widerspruchsverfahren

Gegen den Bescheid der Ärztekammer kann der Prüfungskandidat allerdings innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen, zu dem die Prüfer Stellung nehmen müssen. Darüber hinaus bildet die Kammer zur Beratung einen Widerspruchsausschuss (§ 13 Abs. 6 Muster-WBO). Der Vorstand entscheidet, ob er dem Widerspruch abhelfen kann. Wenn das Verfahren keinen Erfolg hat, ist es in der Regel gebührenpflichtig – ebenso wie die Wiederholungsprüfung.


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Auf ein Neues

Etwa die Hälfte derjenigen, die in der Prüfung nicht erfolgreich sind, ist in Geldners Augen für den Beruf ungeeignet. „Sie kommen noch einmal, wissen aber wieder nichts“, sagt er. Inzwischen frage er in Wiederholungsprüfungen als erstes nach dem, weswegen die Kandidaten laut Protokoll das letzte Mal durchgefallen sind. Wer eine Prüfung zum 3. Mal antritt, sollte wirklich sehr gut vorbereitet sein. „Es lässt sich nicht vermeiden, dass man Ihnen dann mit einem Bias begegnet“, sagt Geldner.

Schließlich dürfe jemand, der als Facharzt für Anästhesiologie aus der Prüfung hervorgeht, sich am Folgetag niederlassen und allein Menschen betäuben. „Ich frage mich dann: Bringt er dabei jemanden um? Wenn ja, kann ich ihn nicht bestehen lassen!“

Die andere Hälfte der Wiederholer besteht seiner Erfahrung nach im 2. Anlauf. „Die haben beim ersten Mal einfach nicht genug gelernt“, sagt er. Diese Aussage deckt sich mit dem, was Beckh bisher erlebt hat: „In der Wiederholungsprüfung, in der ich geprüft habe, war der Kandidat so gut, dass wir uns gefragt haben, weshalb er beim ersten Mal gescheitert ist!“

Julia Hecht, Lisa Ströhlein

Fazit

Mit der richtigen Vorbereitung ist die Facharztprüfung gut zu schaffen: Die Zeit des klassischen Lehrbuchs ist die Weiterbildungszeit selbst, auf den aktuellen Stand bringen Sie sich in den letzten 1–2 Jahren mit Fachzeitschriften. In der Prüfung heißt es dann: die Nerven behalten, strukturiert antworten, nachhaken, wenn Sie eine Frage nicht verstanden haben, und direkt zugeben, wenn Sie eine Antwort nicht kennen. Beruhigend: Zur Not gibt es eine 2. Chance in der Wiederholungsprüfung, aber die wenigsten Kandidaten müssen darauf zurückgreifen.

Beitrag online zu finden unter http://www.dx.doi.org/10.1055/s-0041-103644


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Ergänzendes Material



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