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Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung 2015; 5(05): 308
DOI: 10.1055/s-0041-105064
DOI: 10.1055/s-0041-105064
Politik und Gesundheit
Steckbrief – Die KV – „Chefin“ der Kassenärzte
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
07. Dezember 2015 (online)

Was machen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)?
Mit Gründung der KVen im Jahr 1931 (Neugründung 1955) wollten sich die Ärzte unabhängiger von den Krankenkassen machen: Statt Einzelverträge mit Ärzten zu machen, müssen die Kassen seitdem mit den KVen verhandeln („Kollektivverträge“). Im Gegenzug müssen die KVen die Versorgung der gesetzlich Versicherten sicherstellen – und ihre Ärzte dürfen nicht streiken.
Alle Ärzte und Psychotherapeuten, die zur ambulanten Versorgung von Kassenpatienten zugelassen sind, sind zwangsweise Mitglied der jeweiligen KV („Vertragsärzte“, „Kassenärzte“).