Kinder kosten Geld. Wie weit der Staat diese Ausgaben in Form von Steuervergünstigungen
anerkennt, ist vielen Eltern nicht bekannt. Da kindabhängige Vergünstigungen vielfach nur
auf Antrag gewährt werden, kann diese Unkenntnis gegebenenfalls den Verzicht auf
erhebliche Steuerersparnisse zur Folge haben. In jüngster Zeit ist eine Vielzahl von
Veränderungen in den Förderungsdetails vorgenommen worden, zuletzt durch das Gesetz zur
Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des
Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I S. 1202).