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Klin Monbl Augenheilkd 2016; 5(01): 16-20
DOI: 10.1055/s-0041-110707
DOI: 10.1055/s-0041-110707
Recht & Berufspolitik
Arbeitsunfall – Wie reagieren Sie richtig?
Further Information
Publication History
Publication Date:
09 March 2016 (online)
Abstract:
Vom Trittbrett gerutscht, Finger in der Tür geklemmt oder mitder Kanüle gestochen – Berufsunfälle kommen auch im Rettungsdienst vor. Was dann zu tun ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kernaussagen
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Berufsunfälle von Arbeitnehmern sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
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Zu den versicherten Fällen gehören Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
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Die Meldung eines Berufsunfalls muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen, in schweren Fällen auch sofort.
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Für die Anerkennung als Wegeunfall gelten strenge Vorgaben: Unterbrechungen aus privaten Gründen oder nicht begründbare Umwege sind nicht mitversichert.