Oftmals wird sie von Patienten und Angehörigen nur wahrgenommen, wenn es etwas zu bemängeln gibt. Dabei ist die Unterhaltsreinigung genauso Bestandteil des Klinikalltags wie die medizinische Versorgung und gehört deshalb auch in den Verantwortungsbereich eines Klinikgeschäftsführers oder einer Klinikgeschäftsführerin. Auch wenn die Unterhaltsreinigung nach extern vergeben ist.