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DOI: 10.1055/s-0041-1735725
Praxen müssen Impfpflicht dringend beachten
Zusammenfassung
Für therapeutische Praxen existiert derzeit nur eine einzige Impfpflicht. Diese ergibt sich aus dem Masernschutzgesetz und regelt die Pflicht, sich gegen die Masern impfen zu lassen. Weitere Pflichten existieren für ambulante Praxen bisweilen nicht, auch nicht eine Impfpflicht gegen den Coronavirus. Auf das Masernschutzgesetz hatten wir im Jahre 2020 bereits mehrfach hingewiesen und leider haben viele Praxen die Verpflichtung noch nicht umgesetzt. Da jedoch immer mehr Überprüfungen von Gesundheitsämtern vorgenommen werden, sollten Praxisinhaberinnen und -inhaber jetzt dringend handeln, um Strafen und Ordnungsgelder zu vermeiden.
Publication History
Article published online:
24 August 2021
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