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BIS ZUM 15. MÄRZ 2022 MÜSSEN ALLE MITARBEITENDEN THERAPEUTISCHER PR AXEN UND EINRICHTUNGEN EINEN NACHWEIS VORLEGEN, DASS SIE GEIMPFT ODER GENESEN SIND, BZW. MÜSSEN SIE EIN ÄRZTLICHES ZEUGNIS ÜBER DAS BESTEHEN EINER KONTRAINDIKATION GEGEN EINE IMPFUNG GEGEN COVID-19 VORWEISEN. DIES GEHT AUS DER VOM BUNDESTAG IM DEZEMBER BESCHLOSSENEN IMPFPFLICHT FÜR GESUNDHEITS- UND PFLEGEPERSONAL HERVOR.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
04. Januar 2022
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