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DOI: 10.1055/s-0042-101299
EDITORIAL
Publication History
Publication Date:
29 February 2016 (online)
Liebe Leserinnen und Leser,
die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat als medizinische Fachgesellschaft die Aufgabe, die hohe Qualität der gynäkologisch-geburtshilflichen Versorgung in Deutschland zu sichern und weiterzuentwickeln. Sie tut dies auf wissenschaftlichem Weg; sie sieht sich aber auch verpflichtet, sich für die Sicherung der ökonomischen Voraussetzungen der hohen Standards einzusetzen. Die DGGG hat dazu die Finanzierungskommission ins Leben gerufen, die in den letzten Jahren auf eine außerordentlich erfolgreiche Bilanz zurückblicken kann: Bereits im dritten Jahr in Folge gehören Gynäkologie und Geburtshilfe zu den Fächern, die bei der jährlichen Anpassung des G-DRG-Systems positive sog. Katalogeffekte erzielt haben – mit anderen Worten, sie gehören zu den Gewinnern der Anpassung. Der Abschlussbericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für die Weiterentwicklung vom Dezember 2015 führt auf, dass die meisten Vorschläge aus den Fachgebieten Unfallchirurgie/Orthopädie, Kardiologie, Gastroenterologie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe eingingen. Der Zwischenbericht der Finanzierungskommission auf Seite 109 der vorliegenden Ausgabe führt im Einzelnen auf, welche Vorschläge dies waren. Für das kommende Jahr wird die DGGG-Finanzierungskommission an verbleibenden Aufgaben arbeiten: Zu nennen sind die Neustrukturierung der Operationen an der Vulva im OPS-Katalog und eine sachgerechte DRG-Abbildung dieser Operationen oder das weiterhin bestehende Problem der langen präpartalen Verweildauern zur Verhinderung einer Frühgeburt.