In manchen Bundesländern sind Prüfungen Pflicht, in denen nur theoretisches Wissen abgefragt wird, in
anderen wiederum muss der Tierhalter auch praktisch unter Beweis stellen, dass er seinen Hund sicher
und kontrolliert führen kann. Das hierbei jeweils erzielte Ergebnis wird je nach Gesetzeslage mitunter der
generellen Sachkunde des Halters zugeschrieben oder gilt nur für das Zusammenspiel des Menschen mit dem
konkret vorgestellten Hund.
Die Prüfungspflicht betrifft nicht immer die generelle Hundehaltung. In manchen Fällen beziehen sich
die Regelungen nur auf die Haltung von Hunden bestimmter Rassen, Größen, Gewichtsklassen oder ab einem
gewissen Alter der Tiere. Ähnliches gilt für spezielle Auflagen der Haltung (beispielsweise Leinen- oder
Maulkorbpflicht), von denen der Hund mit bestandener Prüfung ggf. befreit werden kann.
Gemeinsamkeiten aller Prüfungen
Gemeinsamkeiten aller Prüfungen
Alle „Hunde-Gesetze“ und „Hunde-Verordnungen“ sind mit dem Ziel der Gefahrenabwehr inkl. des Schutzes
unbeteiligter Dritter erlassen worden. Einer verantwortungsbewussten Art der Hundehaltung und -führung
(speziell im öffentlichen Bereich) kommt somit eine Schlüsselrolle zu. Der Aspekt der Sicherheit und
Rücksichtnahme wird in allen Prüfungen aufgegriffen. Darüber hinaus umfasst die Hundehaltung aber
natürlich auch pflegerische, erzieherische und rechtliche Aspekte. Je nach Prüfung wird dem
Hundehalter hier ebenfalls mehr oder weniger genau auf den Zahn gefühlt.
Für die mögliche Befreiung einer generell bestehenden Leinen- und Maulkorbpflicht sind die Inhalte
der Prüfungen natürlich noch weiter gefasst. Hier stehen neben den Führungsqualitäten des Halters auch der
Gehorsam und der Charakter des Hundes unmittelbar im Mittelpunkt. Konkret wird das Zusammenspiel des
Hund-Halter-Teams, die Reaktionen des Hundes im Hinblick auf verschiedene Reizsituationen sowie dessen
(prompte) Umsetzung bestimmter Gehorsamskommandos überprüft.
Wichtige Hinweise für den Tierhalter
Wichtige Hinweise für den Tierhalter
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Jeder Hundehalter ist grundsätzlich zur Einhaltung der jeweiligen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen
verpflichtet, die für das Bundesland gelten, in dem er lebt bzw. sich mit seinem Hund gemeinsam aufhält.
Unkenntnis im Hinblick auf die jeweils geltenden Gesetze/Verordnungen schützt ihn daher – im Falle eines
Verstoßes – nicht vor Strafe. Es ist daher sinnvoll, sich auch bei Reisen in andere Bundesländer
vorab zu informieren, welche Regelungen für den eigenen Hund dort gelten.
Ist die Prüfung offiziell anerkannt?
Die Prüfungs- bzw. Trainingsinhalte hinter den Begriffen „Hundeführerschein“ bzw. „Sachkundenachweis“
spiegeln mitunter auch nur hundeschul-, club- oder vereinsinterne Regeln wider. Dies kann zu Verwirrung und
Missverständnissen führen. Vor der Belegung eines Kurses in einer Hundeschule bzw. einem Hundeverein sollte
daher geklärt werden, ob die angesetzte Abschlussprüfung behördlich anerkannt ist. Schließlich hat nur in
diesem Fall ein möglicherweise erteiltes Zertifikat auch offiziell Gültigkeit.
Prüfungsvorbereitung
Gleichwohl welcher Art die Prüfung ist, die der Tierhalter möglicherweise ablegen muss, ist es grundsätzlich
ratsam, sich vor dem Prüfungstermin eingehend mit den Inhalten zu beschäftigen. Werden auch praktische
Aspekte (Führung und Gehorsam) beurteilt, lohnt es sich zudem, auch den Hund mit den Anforderungen vertraut
zu machen und erzieherisch auf die Prüfung vorzubereiten. Dies erfolgt im Idealfall durch ein
kleinschrittiges und belohnungsbasiertes Training. Literaturempfehlungen sowohl für die theoretischen
als auch die praktischen Prüfungen sind am Ende des Artikels (unter Literatur) aufgeführt.
Tierärztliche Aufgaben
In der Kleintiersprechstunde hat der Tierarzt immer wieder Berührungspunkte mit den jeweils für die
Hundehalter geltenden rechtlichen Anforderungen ihrer Tiere. So sollten die Tierhalter beim Besuch in der
Praxis beispielsweise im Hinblick auf die ggf. erforderliche Kennzeichnungspflicht aufgeklärt werden.
Im Bedarfsfall sollte auch die Kennzeichnung inkl. entsprechender Dokumentation im EU-Heimtierausweis
vorgenommen werden.
Auch das Ausstellen von Bescheinigungen ist eventuell erforderlich, wenn ein anderer Hund des
Tierhalters möglicherweise bereits im Zeitraum XY in der Praxis betreut wurde. Je nach Gesetzeslage muss der
Tierhalter seine Sachkunde bei einer durchgehenden Hundehaltung (bzw. der Hundehaltung mit einer maximalen
Unterbrechung von 3 Monaten) nämlich nicht erneut unter Beweis stellen.
Ein weiterer optionaler Service in der Kleintierpraxis betrifft ebenfalls nur bestimmte Bundesländer. Die
theoretische Sachkunde des Halters kann – bei entsprechendem Angebot der erforderlichen Prüfung –
auch durch einen Tierarzt festgestellt werden. Auskunft darüber, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um
diesen Service anbieten zu können, erteilt die jeweilige Tierärztekammer.
Für alle Hundehalter gleichermaßen wichtig ist natürlich auch die umfassende klinische Betreuung des
Hundes inkl. prophylaktischer Beratungen und der umgehenden Behandlung im Krankheitsfall. Die Erfahrung
zeigt, dass zudem noch massiver Aufklärungsbedarf besteht, wie stark der Einfluss des körperlichen
Wohlbefindens des Hundes auf dessen Verhaltensentwicklung und emotionale Steuerung ist. Speziell, wenn das
Zusammenspiel des Teams oder das Naturell des Hundes in einer praktischen Prüfung oder einem Wesenstest
beurteilt wird, gewinnt dieser Aspekt noch einmal an Bedeutung.
Das körperliche Wohlbefinden des Hundes hat stets direkten Einfluss auf seine Leistungsbereitschaft und
Reaktionen in Reizsituationen.
Unterstützend können den Tierhaltern aber auch weitere allgemeine Informationen im Hinblick auf die Haltung
und Führung des Hundes mit auf den Weg gegeben werden. Hierzu zählen Hinweise auf eine optionale
Registrierung (beispielsweise bei TASSO) genauso wie die passive Unterstützung eines vorausschauenden
Führungsstils (im Sinne der Aktion „Gelber Hund“, s. unten). Derartige Hilfestellungen können ohne
besonderen Aufwand durch das Auslegen von Informationsmaterial in der Praxis erfolgen. Auch spezielle
Literaturempfehlungen oder der Verkauf prüfungsrelevanter Hilfsmaterialien – z. B. Bücher und/oder
Führungshilfsmittel – bieten sich an.
„Gelber Hund“
Das in Schweden ins Leben gerufene Projekt findet international immer mehr Anhänger. Es kommt Hunden und
indirekt auch deren Haltern zugute, die aus irgendeinem Grund – sei es gesundheitlich oder charakterlich
– mehr Freiraum bzw.
Abstand zu Personen oder Artgenossen brauchen. Die betroffenen Hunde
werden mit einem gelben Band oder Tuch an der Leine, dem Geschirr oder Halsband gekennzeichnet. Aus
Gründen der freundlichen Rücksichtnahme sollte in Begegnungen mit diesen Tieren diskussionslos auf die
Einhaltung des gewünschten Abstands geachtet werden. Weitere Infos inkl. des kostenlosen Downloads für
Plakate und Informationsmaterial sind unter www.gulahund.de zu finden.
Vorbereitung ist die halbe Miete
Vorbereitung ist die halbe Miete
Maulkorbtraining
Unabhängig von einer aus rechtlichen Gründen möglicherweise bestehenden Maulkorbpflicht, stellt das
frühzeitige Vertrautmachen mit dem Tragen eines Maulkorbs für jeden Hund eine sinnvolle Grundübung
dar. In aller Regel ist ein wenig Überzeugungsarbeit nötig, um dem Halter das Maulkorbtraining
„schmackhaft“ zu machen. Im Gespräch mit dem Tierhalter sollte daher neben der Freude, die der Hund bei
einem kleinschrittigen Übungsaufbau unter zielgerichtetem Einsatz von Futterbelohnungen hat, auch der
Aspekt der prophylaktischen Stressminimierung für den Hund deutlich herausgestellt werden.
Hinweise, dass der Einsatz eines Maulkorbs die Abläufe bestimmter Praxissituationen erleichtern kann und
er zudem – unabhängig von der Rassezugehörigkeit des Hundes – auch bei Fahrten mit bestimmten
öffentlichen Verkehrsmitteln im In- und Ausland vorgeschrieben ist, sollten an dieser Stelle nicht
fehlen. Eine kostenlose schrittweise Trainingsanleitung, die dem Tierhalter an die Hand gegeben werden
kann, ist unter www.vet-text-manufaktur.de zu finden.
Ablesen des Mikrochips
Viele Hunde reagieren mit Scheu auf das Ablesen des Mikrochips. Sie fühlen sich vor allem durch die für
das Ablesen erforderliche Nähe und Konzentration des Untersuchenden sowie durch das Gerät selbst oder die
mit ihm umgesetzten Bewegungen bedroht. In Abhängigkeit des individuellen Stresslevels und erlernter
Verhaltensstrategien des Hundes sind im Einzelfall auch aggressive Reaktionen beim Chip-Ablesen
möglich. Zu beklagen ist, dass das Ablesen des Mikrochips nur in den seltensten Fällen in einen
Trainingsplan aufgenommen wird. Dies liegt vermutlich daran, dass es so selten erfolgt bzw. erforderlich
ist. Das ist schade, weil auch hier das bereits beim Maulkorbtraining Gesagte gilt: Die Übungen sind
einfach umzusetzen, sie machen dem Hund Spaß und sind im Hinblick auf sein Stresserleben von hohem Wert
(▶
s. Kasten [
1
]).
Chip-Ablese-Training
1. Lernschritt
Der Halter bewegt seine rechte Hand von vorne kommend an der linken Halsseite des Hundes auf
und ab und gibt dem Hund nachfolgend mit der linken Hand ein Leckerchen, sodass der Hund seine
Schnauze nach rechts richtet. Auf diese Weise wird nicht nur eine positive Erwartungshaltung kreiert
und der Hund für seine „Geduld“ bei der Manipulation belohnt. Gleichzeitig wird auch ein Abwenden vom
Untersuchenden geübt. Dies zielt darauf ab, den Hund auch auf Situationen vorzubereiten, in denen der
Chip später einmal von einer fremden Person abgelesen wird.
2. Lernschritt
Der Halter wiederholt die gleiche Handlung, hält nun jedoch ein Handy oder ein anderes Gerät in
der Hand, da dies von manchen Hunden als „bedrohlich“ empfunden wird. Es ist ok, den Hund das Gerät
vorab begutachten zu lassen, jedoch ohne es ihm „aufzudrängen“.
3. Lernschritt
Der Hund kann nun mit einem Piepton vertraut gemacht werden, den viele Chiplesegeräte erzeugen,
sobald sie den Chip ausgelesen haben. Dies kann beim Einsatz eines Handys beispielsweise durch die
Aktivierung der Weckfunktion erfolgen. Bei Hunden, die geräuschängstlich sind, sollten in diesem
Trainingsschritt besonders hochwertige Belohnungsleckerchen zum Einsatz kommen, um einen positiven
Bezug zur Übung/Manipulation erzeugen zu können.
Speziell die Halter der Hunde, die eine Hundeführerscheinprüfung anstreben, sollten über die
Möglichkeit eines Chip-Ablese-Trainings in Kenntnis gesetzt werden.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie die Prüfung aus Pflichtgründen, zur Erreichung einer speziellen
Befreiung von Leine oder Maulkorb oder im Rahmen eines privat angestrebten hundeschul- oder clubinternen
Hundeführerscheins anstreben. Letztlich zählt in allen Fällen die entspannte Vertrautheit des Hundes mit
der Aktion.