Der im Jahre 1959 erstmalig ausgeschriebene Hufeland-Preis wird auch in diesem Jahr
auf dem Gebiet der Präventivmedizin ausgeschriben und ist mit 20 000 € dotiert. Träger
des Hufeland-Preises sind neben der Stifterin des Preises, der Deutschen Ärzteversicherung
AG, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bundesvereinigung Prävention
und Gesundheitsförderung e. V. Prämiert wird jährlich die beste Arbeit auf dem Gebiet
der Präventivmedizin, wobei der Preis 2 gleichwertigen Arbeiten je zur Hälfte zugesprochen
werden kann. Die Arbeit muss ein Thema der Gesundheitsvorsorge bzw. der präventionsbezogenen
Versorgungsforschung zum Inhalt haben.
Zur Teilnahme berechtigt sind Ärzte und Zahnärzte, die im Besitz einer deutschen Approbation
sind, gegebenenfalls zusammen mit maximal 2 Ko-Autoren mit abgeschlossenem wissenschaftlichen
Studium. Die Bewertung der eingereichten Arbeiten erfolgt durch ein Preisrichterkollegium,
auf dessen Vorschlag hin das Kuratorium der Stiftung über die Verleihung des Preises
entscheidet. Die Arbeit ist bis zum 31. Oktober 2016 zu senden an:
Hufeland-Preis
Notar Dr. Christoph Neuhaus
Kattenbug 2
50 667 Köln
Die Arbeit selbst ist mit einem vom Verfasser gewählten Kennwort zu versehen und darf
den Namen des Verfassers nicht enthalten. Auch Ortshinweise sind nicht statthaft.
Auf einem besonderen Bogen sind anzugeben: Vor- und Zuname, genaue Anschrift, Staatsangehörigkeit,
Tag der deutschen Approbation, Alter, genaue berufliche Stellung und Tätigkeit des
oder der Verfasser sowie das Kennwort der Arbeit. Die Arbeit ist in doppelter Ausfertigung
einzureichen, wobei eine der beiden Ausfertigungen nicht gebunden sein sollte. Der
Einsender einer Arbeit verpflichtet sich, für den Fall, dass seine Arbeit mit dem
Hufeland-Preis ausgezeichnet wird, ein Exemplar der Stiftung für ihr Archiv zu überlassen,
ohne dass seine Urheberrechte dadurch beeinträchtigt werden.
Nach einer Mitteilung der Stiftung Hufeland-Preis der Deutschen Ärzteversicherung,
Köln