Dialyse aktuell 2016; 20(05): 221
DOI: 10.1055/s-0042-108908
Fachgesellschaften
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Weiterentwicklung der pflegerischen nephrologischen Weiterbildung

Neue Weiterbildungsordnung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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Publication Date:
24 June 2016 (online)

 

Die neue Weiterbildungsordnung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für die pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie wurde am 29.09.2015 verabschiedet. Nach einer mehrjährigen Erarbeitung hat die DKG einen modularen Ansatz für die oben genannten pflegerischen Weiterbildungsempfehlungen verabschiedet.


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Dabei soll die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet die Absolventen befähigen, die Patienten entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen.

DKG-Weiterbildungsordnung

Dazu werden den Teilnehmenden Inhalte zur Kompetenzentwicklung vermittelt. Diese werden modular aufgebaut, sodass erstmals abgeschlossene Inhalte aus einem Fachgebiet auf ein anderes Fachgebiet gutgeschrieben werden können. Dies ist im § 5 der Weiterbildungsordnung der DKG detailliert aufgeführt [1]:

㤠5 Anrechnung

(1) Sofern eine Teilnehmende Module im Rahmen einer anderen pflegerischen DKG-Weiterbildung nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat, können diese auf Antrag der Teilnehmenden (gemäß Anlage X) von der Leitung der Weiterbildung angerechnet werden.

(2) Sofern eine Teilnehmende Moduleinheiten im Rahmen einer anderen pflegerischen DKG-Weiterbildung absolviert hat, können diese auf Antrag der Teilnehmenden (gemäß Anlage X) von der Leitung der Weiterbildung angerechnet werden. Ggf. ist die erforderliche Handlungskompetenz durch geeignete Prüfungen nachzuweisen.

(3) Nachweislich erfolgreich absolvierte Anteile aus anderen Qualifikationen (nicht DKG-Weiterbildungen) können auf Antrag der Teilnehmenden angerechnet werden, wenn die Gleichwertigkeit zur DKG-Empfehlung gegeben ist und die maximale Dauer der Weiterbildung nicht überschritten wird.

(4) Die absolvierten Anteile aus anderen Qualifikationen, gemäß den Absätzen 1 bis 3, dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein.“

Somit kann ein Absolvent einer pflegerischen Weiterbildung sich Dopplungen von Unterrichtsinhalten ersparen. Dazu wurden im Lehrplan 2 Basismodule definiert, die sich in allen Weiterbildungsordnungen wiederfinden. Im § 7 ist dieser Aufbau beschrieben [1]:

„Der theoretische Teil der Weiterbildung findet in modularer Form an von der DKG anerkannten Weiterbildungsstätten statt und besteht aus zwei Basismodulen sowie mehreren Fachmodulen der jeweiligen Weiterbildungsbereiche. Die Module wiederum gliedern sich in Moduleinheiten.“


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Fachmodule

Für die nephrologische Weiterbildung hat die Unterarbeitsgruppe darauf aufbauend die Fachmodule konzipiert. Die Unterarbeitsgruppe besteht aus:

  • Thomas Fernsebner, Akademie nephrologischer Berufsgruppen, Traunstein

  • Barbara Karg, Klinikum Nürnberg

  • Michael Reichardt, Alfried Krupp Krankenhaus, Essen

  • Ulrike Weiss, Bildungszentrum Schlump, Hamburg

Die Fachmodule Pflege in der Nephrologie sind in der Anlage V der Weiterbildungsordnung zu finden. Hier finden Sie die Übersicht dazu:

  • M I: Menschen mit chronischen Erkrankungen betreuen und begleiten (120 h)

  • M II: Menschen mit Nierenersatzverfahren behandeln (200 h)

  • M III: pflegerisch kompetent in speziellen Situationen handeln (120 h)

  • M IV: Menschen in spezifischen Ernährungsfragen betreuen und Komplikationen vermeiden (80 h)

Somit bilden die Fachmodule 520 und die Basismodule 200 Unterrichtsstunden ab. Aus den Basismodulen leiten sich zusätzlich die 100 Stunden Gutschrift auf den DKG anerkannten Praxisanleiterkurs ab. Damit ist der DKG mit dieser Weiterentwicklung sicherlich ein „großer Wurf“ gelungen. Die von der EDTNA/ERCA akkreditierten Weiterbildungsstätten begrüßen diesen Schritt und werden ab Herbst 2016 erste Kurse nach dieser Weiterbildungsordnung anbieten:

  • Akademie nephrologischer Berufsgruppen e.K., Traunstein

  • Weiterbildungsstätte nephrologischer Zentren Rhein-Ruhr, Essen

Michael Reichardt, EDTNA/ERCA Education Board Member, 1. Vorsitzender fnb e. V., Essen

EDTNA/ERCA Brand-Ambassador Germany

Thomas Fernsebner

Akademie nephrologischer Berufsgruppen e. K.

Bürgerwaldstraße 1

83278 Traunstein

E-Mail: info@nephro-weiterbildung.de

Internet: http://www.edtnaerca.org


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  • Literatur

  • 1 Deutsche Krankenhausgesellschaft.. DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie vom 29.09.2015.. Im Internet: www.dkgev.de/media/file/22128.DKG-Empfehlung_Weiterbildung_Pflege.pdf; Stand: 20.05.2016

  • Literatur

  • 1 Deutsche Krankenhausgesellschaft.. DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie vom 29.09.2015.. Im Internet: www.dkgev.de/media/file/22128.DKG-Empfehlung_Weiterbildung_Pflege.pdf; Stand: 20.05.2016