Die Diskussion der vergangenen Jahre über die Ausgestaltung einer ärztlichen
Qualifikation für die Tätigkeit in einer Notaufnahme konnte Anfang dieses Jahres
erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Unter der Moderation der
Bundesärztekammer haben sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für
Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI e. V.) und die Deutsche Gesellschaft
Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA e. V.) auf einen gemeinsamen
Antrag für eine Zusatzweiterbildung mit dem Titel „Klinische Notfall- und
Akutmedizin“ für die Musterweiterbildungsordnung geeinigt.