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DOI: 10.1055/s-0042-114388
Steuerliche Anerkennung von Ehegatten-Unterhaltsleistungen 2016
Publication History
Publication Date:
22 December 2016 (online)
Grundsätzlich gehören Aufwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zu den der privaten Lebensführung zurechenbaren, steuerlich nicht abzugsfähigen Ausgaben (§ 12 Nr. 2 EStG). Der Gesetzgeber hat jedoch 2 Ausnahmen zugelassen, die dennoch eine begrenzte Abzugsfähigkeit dieser Kosten ermöglichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist zum einen die Berücksichtigung als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG) – auch bezeichnet als sog. begrenztes Realsplitting – und zum anderen die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen (§ 33a Abs. 1 EStG).