Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2016; 05(04): 399
DOI: 10.1055/s-0042-114667
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Hinweis aus der EndoCert-Zertifizierungskommission:

Frist zur Zusatzweiterbildung „Spezielle Orthopädische Chirurgie“
Holger Haas
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Publication Date:
18 August 2016 (online)

Für die Zulassung und den Betrieb eines zertifizierten Endoprothetikzentrums bzw. eines Endoprothetikzentrums der Maximalversorgung gemäß des EndoCert®-Systems lautet eine der zentralen Anforderungen, dass einer der Hauptoperateure bzw. Senior-Hauptoperateure über die Zusatzbezeichnung „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ verfügen muss. Hierbei gelten zwei Sonderregelungen, nach denen von dieser Vorgabe abgewichen werden kann.