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Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2016; 05(05): 448-450
DOI: 10.1055/s-0042-115677
DOI: 10.1055/s-0042-115677
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DGOU begrüßt gesetzliche Klarstellung zur Bildung der Rettungsgasse
STRASSENVERKEHRSORDNUNGWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
06. Oktober 2016 (online)

Die DGOU begrüßt die Initiative des Gesetzgebers, die Vorgaben zur Bildung einer Rettungsgasse in der Straßenverkehrsordnung (StVO) mittels einer verständlichen Verhaltensregel zu vereinfachen. Autofahrer müssen die Rettungsgasse künftig immer unabhängig von der Anzahl der Fahrbahnen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden (§ 11 Absatz 2 StVO).