Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2016; 05(05): 507
DOI: 10.1055/s-0042-115881
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Externe Qualitätssicherung versus Ökonomisierung

Karl-Dieter Heller
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Publication Date:
06 October 2016 (online)

Die verpflichtende externe Qualitätssicherung ist eine seit Jahren etablierte Methode, um die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der operativen Orthopädie zu überprüfen. Jährlich haben die Verantwortlichen in den Projektgeschäftsstellen der Landeskrankenhausgesellschaften die Freude, die dokumentierten Parameter auszuwerten und den strukturierten Dialog zu führen. Bis dato waren aber Sanktionsmaßnahmen bei nicht erreichter Qualität, sei es im Ergebnis oder auch im Prozess- oder Strukturbereich, nahezu nicht vorhanden. Die Kliniken hatten als größtmögliche Sanktion ein Vorsprechen vor der Projektgeschäftsstelle oder eine auffällige Bewertung im Qualitätsbericht zu befürchten. Letztlich gab es auch bei noch so schlechten Ergebnissen keine Möglichkeit, das Krankenhaus zu sanktionieren. Auch Kliniken mit drei Endoprothesen im Jahr, wovon eine möglicherweise luxierte, konnten zwar eingeladen werden, aber mehr Handhabe gab es nicht. Nun, im Rahmen des neuen Krankenhausstrukturgesetzes ist intendiert, Ergebnisse der externen Qualitätssicherung heranzuziehen, um Qualität zu messen und diese im Sinne der Krankenhausplanung zu verwerten. Im ersten Schritt sind orthopädische und unfallchirurgische Qualitätsparameter noch nicht definiert, siehe auch Beitrag zum IQTIG in dieser OUMN-Ausgabe. Der weitere Verlauf bleibt zu beobachten.