Krankenhäuser können Vergütungsansprüche innerhalb von 4 Jahren nachfordern. Danach sind sie verjährt. Hierzu und zu zahlreichen weiteren Punkten (Bagatell-Grenze, Verwirkung, 5-Prozent-Grenze etc.) entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 19.04.2016 (Az.: B 1 KR 33/15 R).