Z Geburtshilfe Neonatol 2016; 220(06): 273-274
DOI: 10.1055/s-0042-121344
Mitteilungen der DGPM
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Preisausschreibung / Forschungsstipendium

Further Information

Publication History

Publication Date:
21 December 2016 (online)

Ausschreibung des „Credé-Preises“ 2017 der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin

Entsprechend der Ordnung wird der Credé-Preis 2017 ausgeschrieben. Bis zum 1. Juli 2017 können Vorschläge zur Auszeichnung wertvoller Originalarbeiten, Forschungsberichte, Monografien, Beiträge in Lehr- und Handbüchern, Dissertationen und Habilitationen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einsendetermin fertiggestellt wurden, bei der Präsidentin (Univ.-Prof. Dr. E. Mildenberger, Bereich Neonatologie, Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz, eva.mildenberger@unimedizin-mainz.de) eingereicht werden. Ausgezeichnet werden sollen besondere wissenschaftliche Leistungen von Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen, insbesondere zur Förderung interdisziplinärer Arbeit und des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Ordnung über die Verleihung des „Credé-Preises“ der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin

Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin stiftet den „Credé-Preis“ der Deutschen Gesellschaft für perinatale Medizin und widmet ihn dem Andenken an Karl Siegmund Franz Credé (1819–1892), einem Bahnbrecher der Geburtsmedizin von Weltgeltung. Mit der Preisverleihung werden besondere wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Perinatalmedizin und ihrer Grenzgebiete gewürdigt, die zu einer wirksamen Verbesserung der medizinischen Betreuung und zum wissenschaftlichen Fortschritt auf diesem Gebiet beigetragen haben.

§1

Der „Credé-Preis der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin“ wird als Auszeichnung von der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin verliehen.

§2

Der Preis dient der Anerkennung besonderer wissenschaftlicher Leistungen auf dem Gebiet der Perinatalmedizin, insbesondere der Förderung interdisziplinärer Arbeit. Er soll vorrangig die Aktivität des wissenschaftlichen Nachwuchses stimulieren.

Die Auszeichnung kann an Einzelpersonen und Arbeitsgruppen vergeben werden. Die Ausgezeichneten sollen in der Regel Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin sein.

Mitglieder der Auszeichnungskommission sind von der Auszeichnung ausgeschlossen.

§3

Der Preis kann vergeben werden:

  1. für wertvolle wissenschaftliche Arbeiten, Forschungsberichte, Monografien, Beiträge in Lehr- und Handbüchern,

  2. für Dissertationen und Habilitationsschriften.

§4

  1. Der Preis kann aufgrund der Ausschreibung oder nach Vorschlägen vergeben werden.

    Vorschlagsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin. Es ist zulässig, eigene Arbeiten einzureichen oder Arbeiten aus Arbeitsgruppen, an denen die Vorschlagenden selbst beteiligt sind.

    Für die Ausschreibung des Preises ist der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin zuständig.

  2. Die Vorschläge sind den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin einzureichen.

  3. Für die Preisverleihung entsprechend §3 sind die Originalarbeiten an den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin einzureichen. Die Arbeiten sollen in den letzten 12 Monaten vor dem Einsendetermin fertiggestellt sein. Die vorgelegte Arbeit darf nicht gleichzeitig für einen anderen Preis eingereicht sein.

    Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin übergibt die eingesandten Arbeiten einer von ihm bestimmten Auszeichnungskommission zur Prüfung auf den fachlichen Gehalt und die Würdigkeit der Preisverleihung. Über die Verleihung des Preises entscheidet aufgrund der Vorschläge der Auszeichnungskommission der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin.

§5

Den Vorschlägen müssen beigefügt sein

  1. die auszuzeichnende Arbeit in mindestens 2 Exemplaren (entweder als Sonderdruck oder Manuskript).

  2. eine Kurzbiografie des Preisanwärters.

  3. eine ausführliche Begutachtung mit Würdigung der Bedeutung der Arbeit für das Fachgebiet aus der Feder eines namhaften Spezialisten der Perinatalmedizin.

  4. bei Dissertationen und Habilitationen gleichzeitig nach Möglichkeit die Gutachten, wie sie der Fakultät zu dieser Arbeit vorliegen. Falls es sich um Monografien, Lehrbuch- oder Handbuchbeiträge handelt, sind Hinweise auf alle zugänglichen, bereits erschienenen Rezensionen erforderlich.

§6

  1. Zum Preis gehören eine Urkunde und eine Geldprämie in Höhe von 2500 € für Einzelpersonen. Für Arbeitsgruppen kann eine Preisvergabe in Höhe von 3500 € erfolgen.

  2. Der Preis kann 1-mal im Jahr verliehen werden.

§7

  1. Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft oder durch ein vom Vorsitzenden beauftragtes Mitglied des Vorstandes. In der Regel sollte die Verleihung auf einer Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin erfolgen.

  2. Die Preisverleihung und eine Kurzbiografie mit Darstellung und Würdigung der Verdienste des Preisträgers werden in der Zeitschrift für Geburtshilfe und Neonatologie bekanntgegeben.


#

Credé-Preisträger 1982–2015

1982 Roland Schwarze, Dresden

1984 Eckhard Koepcke, Rostock

1986 Rolf Kellner, Halle

1987 Dirk Schramm, Jena

1988 Jürgen Heinrich, Stralsund

1989 Karl-Heinz Eichhorn, Jena

1990 Andreas Schulze, Dresden

1995 Rolf Maier, Berlin

1997 Ursula von Mandach, Zürich

2001 Ömer Kilavuz, Berlin

2005 Eva Mildenberger, Berlin

2007 Steffen Kunzmann, Würzburg

2009 Boris Kramer, Maastricht

2011 Angela Kribs, Köln

2013 Waltraud Maria Merz, Bonn

2014 Jörg Reichert, Dresden

2015 Tanja Groten, Jena


#